Aus der Geschichte lernen: Verbot der Gewerkschaften am 2.Mai 1933

Zur Vereinnahmung der Arbeiter hatte die NSDAP den Kampftag der internationalen Arbeiterklasse, den 1. Mai 1933 zum gesetzlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt.
Goebbels schrieb zum 1. Mai 1933: „ … Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter! (…) Bekränzt eure Häuser und die Straßen der Städte und Dörfer mit frischem Grün und den Farben des Reiches (…) Deutsche aller Stände, Stämme und Berufe, reicht euch die Hände! Geschlossen marschieren wir in die neue Zeit hinein. …“
Und viele, zu viele beteiligten sich.

PCB/Envio-Prozess in Dortmund eingestellt – KEIN FREISPRUCH!

„Angst ist ihr ständiger Begleiter“ – so lautet der erste Satz des Kommentators im Dokumentarfilm „Grünkohl, Gifte und Geschäfte“ (2012/13). Und fast der letzte Satz lautet geradezu hellseherisch: „Ob sich am Ende überhaupt jemand verantworten muss, ist völlig unklar.“
Der letzte Satz des Richters im fast fünf Jahre dauernden Prozess lautete: „Dann wär’s das für heute.“ Er hatte vorher die Einstellung des Prozesses verkündet – ohne Verurteilung der Angeklagten, allerdings auch ohne deren Freispruch.