Betriebsratswahl 2018: Wege durch den Paragraphendschungel!

Für die Betriebsratswahl gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die mit zum Teil schwer verständlichen Begriffen und vielen Grundsatzurteilen dafür sorgen, dass diese Wahl in „geordneten“ Bahnen verläuft und nicht jeder einfache Arbeiter oder Angestellter im Betriebsrat auftaucht.
Trotzdem ist dieser „undurchdringliche“ Paragraphendschungel zu bewältigen.

Aus der Geschichte lernen: Verbot der Gewerkschaften am 2.Mai 1933

Zur Vereinnahmung der Arbeiter hatte die NSDAP den Kampftag der internationalen Arbeiterklasse, den 1. Mai 1933 zum gesetzlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt.
Goebbels schrieb zum 1. Mai 1933: „ … Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter! (…) Bekränzt eure Häuser und die Straßen der Städte und Dörfer mit frischem Grün und den Farben des Reiches (…) Deutsche aller Stände, Stämme und Berufe, reicht euch die Hände! Geschlossen marschieren wir in die neue Zeit hinein. …“
Und viele, zu viele beteiligten sich.