Sind solche Aufkleber künftig verboten?
Zu 50 Euro Bußgeld und 150 Euro Verwarnung mit
Strafvorbehalt (d.h. die 150 Euro müssen bezahlt werden, wenn der Verurteilte
noch einmal „straffällig“ wird) wurde am 7. November ein Student vom
Amtsgericht Tübingen verurteilt, weil er an seinem Rucksack einen Anstecker mit
einem Verbotsschild mit durchgestrichenem Hakenkreuz trug.