MIT UPDATE!
Heute vor 70 Jahren starb der gerade einmal 21-jährige FDJ-Kämpfer, Genosse Philipp Müller (* 5. April 1931 11. Mai 1952 in Essen) unter den Kugeln der Adenauer-Polizei. Er war ein deutscher Arbeiter und Kommunist. Er starb, als die Polizei in Essen auf Teilnehmer einer verbotenen Demonstration gegen die bundesdeutsche Wiederbewaffnung schoss.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Demonstrant durch die Polizei getötet. Genosse Philipp Müller war jung veheiratet, das Paar hatte ein Kind.
1952: Gegen die rund 30000 jugendlichen Mitglieder der Freien Deutschen Jugend (FDJ) herrscht juristischer und politischer Terror. Am 11. Mai 1952, erlebte das Wüten des Weststaates Bundersrepublik Deutschland gegen die FDJ auf einer erst am Vortag verbotenen Friedensdemo, der „Jugendkarawane gegen Wiederaufrüstung und Generalvertrag“, in Essen diesen blutigen Höhepunkt.
Die FDJ stritt damals einfallsreich, mutig und militant gegen die Wiederbewaffnung der BRD unter Adenauer. Sie trat ein für ein vereintes antifaschistisch-demokratisches, sozialistisches Deutschland, organisierte Demonstrationen und Blockaden, war stark in der Gewerkschaftsjugend vertreten und wurde von der im BRD-Bundestag vertretenen und 1956 ebenfalls verbotenen KPD unterstützt.
Nur wenige Wochen nach Pfilipp Müllers gewaltsamen Tod verbot am 26. Juni 1951 die Adenauer-Regierung die FDJ in Westdeutschland, was das Bundesverwaltungsgericht 1954 bestätigte. Genossinnen und Genossen wurden angezeigt, angeklagt, erhielten Berufverbote … Der Vorsitzende der West-FDJ, Josef (Jupp) Angefort wurde sogar des Hochverrats angeklagt, obwohl er als KPD-Abgeordnter im NRW-Landtag Immunität genoss.
Beginnend mitdem FDJ-Verbot wuchs die antikommunistische Repression in der BRD: 1956 folgte das KPD-Verbot, das Kommunisten, die bereits der Hitler-Faschismus eingekerkert hatte, wieder hinter Gefängismauern brachte, 1972 der Radikalenerlass durch Willy Brandt. Noch im Januar 2021 drosch Berliner Polizei auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer der LLL-Demonstration in Berlin ein und nahm etliche fest unter dem Vorwand, sie hätten verbotene FDJ-Symbole getragen.
Protest gegen Repression muss wieder sein: Andenken an Philipp Müller mehr als aktuell!
Wie aktuell dieser Polizeimord heute wieder ist, zeigen die gegenwärtigen politischen Entwicklungen: Die Polizeien, Justiz- und „Ordnungs“behörden in Deutschland nutzen die aktuelle Kriegshysterie um den Ukrainekrieg zu immer mehr offenen Angriffen auf die Meinungs-und Demonstrationsfreiheit. So verbieten sie in Berlin flächendeckend Symbole der Arbeiterbewegung wie rote Fahnen, Fahnen mit Hammer und Sichel und versuchen, ganze politische Aktionen zu stören oder zu unterbinden. Dabei berufen sie sich auf angebliche oder tatsachliche Verbote. Symbole der Arbeiterbewegung, der Sowjetunion, des Kommunismus, der Linken – plötzlich wieder Illegal? Da ist jeder Widerstand legitm!
Ein aktuelles Beispiel: Der Verein „Unentdecktes Land“, der Aktionen zum Tag der Begreiung 8. Mai in Berlin durchführte, beklagt neben vielen anderen Aktivist/innen massive Angriffe der Polizei. Neben der Fahne der Sowjetunion wurde ihnen auch das Zeigen der Roten Fahne, also die Arbeiterfahne verboten. In einer Erklärung des Vereins heißt es: „Damit wird wohl erstmals seit 1945 in der BRD das Tragen von roten Fahnen verboten.“ Auch eine andere Berliner Aktion, am 9. Mai 2022 zum Gedenken an das Gewrekschaftshaus-Pogrom in Odessa 2014, als ein faschistischer, ukrainisch – nationalistischer Mob das Gewerkschaftshaus in Brand setzte und mehr als 40 Menschen drinnen ermordete, wurde von Berliner Polizei und ukrainischen Nationalisten angeggriffen.
Das sind aktuelle, ernst zu nehmende, schwerwiegende Angriffe auf die demokratischen, antifaschistischen und revolutionären Kräfte in Deutschland, vor allem aber auch Angriffe auf Kommunisten und den Kommunismus. All das erinnert uns an die Repressionsmaßnahmen, die der imperialistische Staat BRD immer schon gegen links und gegen den Kommunismus gerichtet hat.
Update (13. Mai 2022):
Leser unserer Seite und unserer Zeitung Arbeit Zukunft schickten uns einige Ergänzungen zu diesem Artikel:
Bereits im September 1950 war in der gesamten BRD ein Versammlungs- und Agitationsverbot für die FDJ verhängt worden. Die FDJ kämpfte – trotz Verbot – legal weiter. Dieses Beharren auf ihrem Recht wurde mit als Grund für das Verbot angewandt.
Im offiziellen Verbotsbeschluss der Bundesregierung vom 26.6.1951 heißt es: ,,Die Tätigkeit der `Freien Deutschen Jugend (FDJ)´ stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar. Die FDJ ist daher durch Art. 9 Abs. 2 GG Kraft des Gesetzes verboten.”
Für das Verbot wurden drei Hauptpunkte genannt: – Kampf gegen die Remilitarisierung – aktive Beteiligung an der Volksbefragung zur Remilitarisierung – Kampf für ein einheitliches friedliches demokratisches Deutschland – Die West-FDJ ist abhängig von der FDJ in der DDR, sie gleichen sich in Programm und Ziel.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 16.Juni 1954 das FDJ-Verbot der Bundesregierung. In der Zeit von 1950-54 wurden 425 Prozesse gegen 6.429 FDJ’Ier angestrengt, mit Verurteilungen von insgesamt 1012 Jahren Gefängnis. Gegen 35.189 Jugendliche sind Ermittlungsverfahren durchgeführt worden. Das FDJ-Verbot im Westen gilt unverändert!