19.8.21, Prostestaktion der Vivantes-Kolleg/innen in Berlin; Foto: Georg Daniels
Das Berliner Arbeitsgericht untersagte zunächst den Streik bei Vivantes-Töchtern, ein erneuter massiver Angriff auf das Streikrecht! Doch angesichts der starken Solidarität hob es diesen Beschluss am 24.8.21 in der mündlichen Verhandlung des Arbeitgeberantrags auf Verbot des Streiks wieder auf.
Die Gewerkschaft ver.di steht bei den Dienstleistungs-Tochtergesellschaften des Vivantes-Klinikkonzerns im Tarifkampf. Für die Beschäftigten dort gilt bislang kein Tarifvertrag. Seit Monaten blockieren die Arbeitgeber jede Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen.
Ver.di hat deshalb für Montag, 23., bis Mittwoch, 25. August 2021, zum Streik aufgerufen – nach zahllosen Verhandlungen, nach einer 100-Tage-Frist, für ein verhandlungsfähiges Arbeitgeberangebot an die Kolleginnen. Diverse Warnstreikaktionen hat es bereits gegeben.
19.8.21, Prostestaktion der Vivantes-Kolleg/innen in Berlin; Foto: Georg Daniels
Statt eines Angebots hat Vivantes auf Unterlassung des Streiks geklagt und beim Berliner Arbeitsgericht am Freitag, 20. August, skandalöserweise ein Streikverbot erwirkt. Ver.di wurde verboten, Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und anderer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen oder Streiks durchzuführen, solange keine Notdienstvereinbarung geschlossen werde, so das Arbeitsgericht. Für den Notdienst aber seien die Vorstellungen der Arbeitgeberseite Voraussetzung. Bis zum Freitagnachmittag gab es darüber noch keine Einigung.(Quelle: BZ) Verdi hat rechtliche Schritte dagegen einlegt.
„Diese Auffassung des Gerichts schockiert uns“, so ein Verdi-Sprecher. „Denn das hieße ja, dass Arbeitgeber Notdienste diktieren können.“ dieses Streikverbot zeigt erneut: In der Bundesrepublik gilt faktisch nur ein massiv beschränktes Streikrecht.
Seit Aufhebung des Streikverbots sind die Kolleg/innen wie geplant in den Streik getreten. Vivantes wird sich warm anziehen müssen. Wut und Kampfbereitschaft sind groß.