Disziplinarverfahren gegen „ver.di aktiv“ Berlin

Schon öfter haben wir auf unserer Homepage Erklärungen von „ver.di aktiv“ aus Berlin veröffentlicht. Nun hat der Betriebsgruppenvorstand der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) von ver-di Berlin ein Disziplinarverfahren gegen „ver.di aktiv“ beantragt. Damit soll diese aktive und demokratische Gruppe eingeschüchtert und ihre Arbeit erschwert werden. Im Hintergrund droht ein Ausschlussverfahren. Wir dokumentieren die Stellungnahme von „ver-di aktiv“ zu dem Verfahren. Zugleich fordern wir unsere Leser/innen auf, Unterstützungsschreiben für „ver.di aktiv“ an ver.di Berlin zu schicken:

Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Tel 030/ 88 66 – 6

Fax 030 / 88 66 – 5900

lbz.bb@verdi.de

Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin

 

 

 

An Bezirks- und Landesfachbereichsvorstande FB 11

An Landesleitung ver.di Berlin / Brandenburg

An die Bundesfachbereichsleiterin Christine Behle

Stellungnahme von „ver.di aktiv“ zum Beschluss des Betriebsgruppenvorstandes (BGV) bei der BVG vom 18.03.2015

Die Gründung der Basisgruppe „ver.di aktiv“ erfolgte am 23.10.2013. Unsere Gruppe tritt für folgende Ziele ein:

– mehr Diskussionsbereitschaft mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen!

– mehr entschlosseneres Auftreten bei gestellten Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber!

– mehr gewerkschaftliche und politische Bildung!

– mehr solidarisches, betriebsübergreifendes Handeln auch in Form von Aktionen!

– mehr Öffentlichkeitsarbeit über Forderungen und Kampagnen!

– mehr Zusammenhalt in den Betrieben!

– mehr Mitgliederversammlungen in allen Ebenen!

– mehr Basisgewerkschaft!

– mehr Zusammenarbeit über Gewerkschaftsgrenzen!

 

Diese Ziele sind mit der Satzung der ver.di konform und sie sind darüber hinaus angelehnt an die beginnende Veränderung innerhalb von ver.di, mehr mit Elementen des Organizing in den Betrieben und Gliederungen zu arbeiten.

So findet sich im „Handbuch für Unternehmensrecherche“ der Gewerkschaft ver.di folgendes zu lesen.

„Organizing als gewerkschaftliche Strategie wird derzeit in verschiedenen Gewerkschaften engagiert diskutiert. …… Organizing ist kein festgelegtes Programm, … Grob umrissen bedeutet Organizing für Gewerkschaften eine Abkehr von Stellvertreterpolitik und Servicegedanken hin zu mehr Mitgliederbeteiligung.“

In den vergangenen 15 Monaten arbeiteten wir ähnlich dieser Methode, die bereits kleinere Erfolge erzielte. Zu nennen sei hier das Thema der Befristungspraxis innerhalb der BVG. Dieses Thema hat nunmehr alle Gremien bei der BVG erreicht.

ver.di aktiv“ ist keine Konkurrenz zu den Gremien bei der BVG!

Die Basisgruppe „ver.di aktiv“ erweckt auch nicht den Anschein, DIE offizielle Position der Gewerkschaft ver.di innerhalb der BVG zu vertreten. Vielmehr stellten wir von Anfang an klar: „Wir sind eine Gruppe von gewerkschaftlich Aktiven, die sich dem ursprünglichen Geist der Gewerkschaften verpflichtet haben. Eine Gewerkschaft muss der aktive Zusammenschluss der ArbeiterInnen für ihre gemeinsamen Interessen sein. Es bringt nichts, nur über die Verzichtspolitik der letzten Jahre zu meckern. Wir brauchen eine basisdemokratische Gewerkschaft, die unsere Interessen durchsetzt.“

„Die Gewerkschaftsarbeit findet in erster Linie im Betrieb statt.“ So steht es auch in der Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit unter dem Punkt 1.3. „Die Betriebe sind die Bataillone der Gewerkschaften. Deshalb müssen die gewerkschaftlichen Strukturen in den Betrieben gestärkt werden.“ „Als Gruppe „ver.di aktiv“ wollen wir mit neuen Ideen und gemeinsamen Aktionen in unserem Betrieb BVG und darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen ermutigen, für eine starke und schlagkräftige Gewerkschaft einzutreten. Dies ist in der heutigen Zeit notwendig! Denn wir stehen vor neuen Herausforderungen. Diese können wir nur bewältigen, wenn wir qualitativ und quantitativ und vor allem politisch stark sind. Die Vertrauensleute und auch die Gewerkschaftsmitglieder müssen in der Lage sein, mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten.“

Die Gruppe „ver.di aktiv“ versucht keinesfalls, die gewerkschaftlichen Strukturen innerhalb der BVG zu unterlaufen. Vielmehr waren es Verantwortliche der „gewerkschaftlichen Strukturen“, die versucht haben, kritische Kolleginnen und Kollegen auszuschalten, obwohl nach §10 der ver.di-Satzung „jedes Mitglied das Recht hat, seine Meinung in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten frei zu äußern.“

Zu der die Betriebsgruppe beherrschenden Strömung stehen wir sehr wohl inhaltlich offen in Konkurrenz. Das uns dies organisatorische Zwangsmaßnahmen einträgt ist allerdings ein unerhörter Vorgang.

Ein kurzer Rückblick:

Aus den Erfahrungen des Dritten Reiches resultierend wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland von den Richtungsgewerkschaften Abstand genommen. Die damaligen Gewerkschaftsfunktionäre erklärten, dass eine Zersplitterung der Arbeitnehmer ihren ureigensten Interessen schadet. Auch heute ist das noch so. Hier ein Zitat von ehemaligen DGB-Vorsitzenden Michael Sommer: „Man kann vielleicht kurzfristig durch Konkurrenz Vorteile für die eigene Klientel erreichen – aber langfristig gewinnt immer die andere Seite.“ Dennoch müssten sich die Gewerkschaften fragen, warum berufsständische Organisationen in den vergangenen Jahren so erfolgreich gewesen seien.

Zu dieser Frage gibt Detlef Hensche, ehemaliger IG-Medien-Vorsitzender (einer der Gründungsgewerkschaften der ver.di), in einem Positionspapier zum Thema Tarifeinheitsgesetz – „Schwarz-rotes Streikverbot“ folgende Antwort: „Erst als die Tarifergebnisse in Zeiten der Arbeitslosigkeit und gewerkschaftlichen Schwäche hinter dem zurückblieben, was verteilungspolitisch möglich und volkswirtschaftlich notwendig war, zerbrachen einige der bisher praktizierten Tarifgemeinschaften. Insbesondere in den der Privatisierung preisgegebenen Sektoren des Verkehrs- und Gesundheitswesens verlor die Verallgemeinerungslogik des einheitlichen Tarifwerks des öffentlichen Dienstes ihre Anerkennung. So konnte es nicht überraschen, dass einige der bestehenden Berufsverbände meinten, auf sich allein gestellt besser zu fahren.“

Niemals wurde über diese Frage von unseren betrieblichen ver.di-Funktionären ernsthaft diskutiert. Vielmehr waren sie oft darauf bedacht, ihrerseits ihren persönlichen Vorteil zu suchen und ihre Macht zu festigen. Jeder, der kritisch war, der eigene (andere) Ideen hatte oder dem inhaltslos gewordenen Gerede über „Sozialpartnerschaft“ nicht folgen wollte, wurde ausgegrenzt, diffamiert und herabgewürdigt, bis hin zu persönlichen Schmähungen und Beleidigungen. Viele haben sich enttäuscht abgewendet, einige aktive Gewerkschafter haben sich anderen Gewerkschaften zugewendet, wenige halten dem Stand und geben das Prinzip der Einheitsgewerkschaft nicht auf. Denen werfen sie dann noch vor, undemokratisch zu sein. Dabei sind sie es, die jede demokratische Regung unterdrücken. Sie verwenden unsere Mitgliedsbeiträge, um Schmähschriften gegen uns zu verfassen und Hetzkampagnen gegen uns los zu treten (siehe den beigefügten Offenen Brief). Dabei gehört Pluralität zwingend zum Gedanken der Einheitsgewerkschaft.

Mit der bisherigen Politik einiger unserer BVG-Gewerkschaftsfunktionäre wird genau das Gegenteil erreicht. Sie wirken abschreckend und demotivierend, treiben teilweise sogar Kolleginnen und Kollegen in andere Gewerkschaften oder sogar in die Desorganisation, da diese unter den gegebenen Umständen, wie der Unterdrückung jeglicher Diskussion sowie persönlicher Angriffen und Beleidigungen, für sich keine Zukunft mehr in ver.di sehen. Genau diese Funktionäre sind es, die wirklich das Ansehen der Gewerkschaft ver.di schädigen und die Existenz der Einheitsgewerkschaften gefährden.

Entgegen den Behauptungen werben wir aktiv um neue Mitglieder, um diesen Zuständen durch demokratische Wahlen endlich ein Ende bereiten zu können.

Wir wollen durch mehr Mitgliederbeteiligung, Transparenz, Offenheit und Erweiterung der demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten die Einheit in der Belegschaft stärken.

Zusatz: Die Begründung des Beschlusses des BGV entspricht nicht den Tatsachen!

Zum Thema „Streikaufruf“

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: „Wir können mit den Azubis über die Tarifrunde sprechen, sie unterstützen und ermutigen, sich zusammen zu tun. Wir könnten die Öffentlichkeit (mit Flugblättern und anderen Mitteln) auf die Auseinandersetzung und die Notwendigkeit guter Daseinsvorsorge – Betriebe aufmerksam machen – schließlich sind wir als Nahverkehr der dafür fähigste Bereich in diesem Sektor. Und wir könnten für den Streikfall mit Solidaritätsstreik drohen! Der ist nämlich seit 2007 sogar bundesarbeitsgerichtlich zugelassen und unsere Gewerkschaft(en) wäre(n) dumm, ihn nicht in die Rechnung mit einzubeziehen. Ein Sieg ist möglich, wenn man ihn will!“

Wo bitte ist das ein Aufruf zum Solidaritätsstreik? Wo bitte steht, dass die Gewerkschaft jedenfalls dumm ist, wenn diese das nicht macht? Was sicher dumm ist, ist nicht alle Möglichkeiten des Arbeitskampfes wenigstens in Betracht zu ziehen.

Wo bitte steht, dass alle Auszubildenden der BVG nach der Ausbildung faktisch entlassen werden? Vielmehr war zu lesen: „Etwa 30% der BVG-Azubis werden nach erfolgreichem Abschluss faktisch entlassen!“ Ist es nicht etwa erstaunlich, als gewerkschaftlicher Betriebsgruppenvorstand die Chuzpe zu haben, sich mit Hinweis auf die 366 Tage-Regelung über einen solchen Satz derart zu empören, während sich der Personalvorstand 2012 noch mit einer Übernahmequote von 70% brüstete?

(siehe Artikel „Solidaritätsstreik vorbereiten!“ in der 1. Ausgabe von aktiv)

Zum Thema „TV-N Berlin oder TVöD“

Viele Neubeschäftigte bei der BVG fragen, warum sie für die gleiche Arbeit nicht gleich bezahlt werden? Fakt ist: Nach der Einführung des TV-N wurde das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ aufgegeben. Dies ist eine Tatsache. In diesem Artikel wird dargelegt, was dazu geführt hat. Wie aus dem Flächentarifvertrag ausgestiegen wurde. Es ist richtig, dass es in dieser Frage unterschiedliche Meinungen gibt. Meinungsverschiedenheiten gehören zur demokratischen Kultur.

(Siehe Artikel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der 2. Ausgabe von aktiv) 4

Zum Thema „marionettenartige Gewerkschaftsfunktionäre“

In die Richtung von Schmähungen und Diffamierungen geht auch der Vorwurf, dass ein Gründungsmitglied von ver.di-aktiv behauptet hätte, dass die ver.di-Listen bei der BVG AöR sich marionettenartig von einigen Gewerkschaftsfunktionären herum kommandieren lassen. Vielmehr bezieht sich der Vorwurf direkt auf die ver.di – Liste im Bereich Straßenbahn Verkehr. Dieser wurde auch in mehreren Gesprächen unter Hinzuziehung entsprechender Dokumente und Zeugen-aussagen gegenüber dem Landes- und Fachbereichsvorstand untermauert. Wir sind weit davon entfernt, dies allen ver.di-Funktionären bei der BVG zu unterstellen, wie auch der Beitrag eines anderen Gründungsmitglieds in derselben Ausgabe beweist. Dort heißt es: „Es muss doch einen Weg geben, um die KollegInnen zu aktivieren. Das Wichtigste dabei ist: Aufklärung! Wir müssen alles einsetzen, um die Kolleginnen und Kollegen über ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären.

Das Zweitwichtigste ist die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt der Gremien. Die Personalräte und Vertrauensleute müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Kontakt mit den KollegInnen! Wir können unterschiedlich sein, verschiedene Meinungen vertreten, aber trotzdem gemeinsam auftreten und stark sein. Wenn wir diese Kunst beherrschen lernen, dann können wir auch unter den KollegInnen einen starken Zusammenhalt organisieren!“

Diese Unterstellungen sind ein weiterer unlauterer Versuch, kritische Kolleginnen und Kollegen in Misskredit zu bringen. Hier wird versucht, die demokratischen Strukturen in ver.di zu zerstören. Zur Demokratie gehört, dass es möglich sein muss, abweichende Meinungen zu äußern und auch dafür zu werben. Nur so kann es auch zu demokratischen Veränderungen durch Wahlen kommen. Und nur so können die Vertrauensleute eine weitere ihrer Aufgaben erfüllen.

(Siehe beide Interviews in der 3. Ausgabe von aktiv)

Zum Thema „Solidarität mit den streikenden KollegInnen bei der GDL“

In der Richtlinie zur Betrieb- und Vertrauensleutearbeit unter dem Punkt 1.8. steht folgendes: „Vertrauensleute knüpfen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen, deren Ziele von ver.di unterstützt werden, Netzwerke und beteiligen sich an gemeinsamen Aktionen. Sie sind offen für Bündnisse und Kooperationen mit anderen sozialen Bewegungen.“

Uns ist nicht bekannt, dass die Tarifforderungen der KollegInnen bei der GDL um mehr Lohn, Arbeitszeitverkürzung oder Einschränkung der Überstunden von ver.di abgelehnt werden. Wo steht geschrieben, dass ver.di-Mitglieder die Streikenden von der GDL nicht unterstützen dürfen? Auch wenn die KollegInnen in einer angeblichen „Konkurrenzgewerkschaft“ organisiert sind, sind sie unsere KollegInnen. Wir kritisieren vielmehr, warum die EVG und die GDL im Interesse aller Beschäftigten bei der Bahn nicht zusammen handeln. Im TVöD verhandeln ver.di und Tarifunion (DBB), in der auch die GDL Mitglied ist, gemeinsam.

In der letzten Ausgabe der PUBLIK steht auf Seite 3 zum Thema „Tarifeinheit ist machbar“ folgendes: „… Tarifverträge schließen neben ver.di in der Luftverkehr-Branche auch die Vereinigung Cockpit (VC), die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (Ufo) und die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ab. Der Flugverkehr ist ein hochsensibler Bereich, in dem wenige Streikende genügen, um den ganzen Betrieb lahmzulegen. »Wir arbeiten mit allen Gewerkschaften zusammen, innerhalb und außerhalb des DGB, wenn es geht«, sagt Christine Behle, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes und Leiterin des Fachbereiches Verkehr.“

Warum soll es für uns sozusagen „strafbar“ sein, mit nicht-ver.di-KollegInnen zusammenzuarbeiten?

(Siehe Artikel „Solidarität mit S – Bahn KollegInnen“ in der 3. Ausgabe von aktiv)

Wir haben zur Veranstaltung unter dem Motto „Streikrecht verteidigen, gewerkschaftliche Solidarität leben“ zwei GDL-Kollegen eingeladen um mit ihnen über eine Zusammenarbeit im Bezug auf die Einschränkung des Streikrechtes zu diskutieren. Die Einschränkung des Streikrechtes betrifft alle Lohnabhängigen, egal in welchem Bereich oder in welcher Gewerkschaft. Deshalb ist auch eine Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des DGB vorteilhaft für alle Lohnabhängigen. Unsere Organisation ver.di ist offiziell der Meinung, dass die Einheit auf der Basis der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit nur politisch, durch gemeinsames gewerkschaftliches Handeln geschaffen werden kann.

Diese wurde in der Veranstaltung im ver.di-Haus an der Köpenicker Straße mit Vertretern von ver.di, GDL-Mitgliedern und einer Arbeitsrechtlerin diskutiert. Gemeinsam kamen wir zu der Erkenntnis, dass es vorteilhaft wäre, wenn es nur eine Gewerkschaft im Betrieb geben würde. Da dies aber nicht der Realität entspricht, sollte mit einer Zusammenarbeit zumindest in übereinstimmenden Punkten begonnen werden. Dies ist die Voraussetzung, um jemals über eine einzige Gewerkschaft auch nur nachdenken zu können.

(Siehe Veranstaltungshinweis auf der Titelseite in der 4. Ausgabe von aktiv)

Den Vorwurf, den Koll. Rolf Wiegand (Vorsitzender des Landesbezirksvorstandes) getäuscht zu haben, weisen wir strikt von uns. Die Einladung hatte er drei Wochen vor der Veranstaltung erhalten. Somit kann von einer arglistigen Täuschung keine Rede sein. Zeitgleich hatte sie auch der BGV der BVG erhalten, der es offensichtlich nicht für sinnvoll hielt, seine Meinung öffentlich (im eigenen Gewerkschaftshaus, wegen Anwesenheit zweier bei der GDL organisierter Fahrer) auch zu vertreten. Statt nun diese mehr als erstaunliche Anklage zu erheben, hätte der BGV der BVG den Koll. Rolf Wiegand vor der Veranstaltung informieren können, für wie gefährlich und schädlich diese scheinbar zu halten gewesen ist.

Was sagt die Karikatur in der 4. Ausgabe der aktiv aus?

Auch müssen wir feststellen: Es gibt Gewerkschaftsfunktionäre mit Scheuklappen, denen sogar Karikaturen noch erklärt werden müssen. Die bemängelte Karikatur kritisiert kein Unterwegssein in eigener Sache, sondern die mangelnde Mobilisierung der Gewerkschaftbasis. Und genau dies werfen wir ihnen auch bei Themen wie Infrastrukturfinanzierung, Befristungen, Verteidigung des Streikrechts und beim Thema Amazon vor.

(Siehe die Karikatur in der 4. Ausgabe von aktiv)

Schlusswort:

Im Grunde zeigt dieser ganze Antrag eindrucksvoll, wie einige wenige Gewerkschaftsfunktionäre bei der BVG es immer wieder schaffen, ganze Gremien zu Intoleranz, Demokratiefeindlichkeit und Diskriminierung von Andersdenkenden zu bewegen.

Das Urteil ist mal wieder gesprochen. Es ist zum Teil bereits vollstreckt. Eine Raumanfrage wurde abgelehnt. Eine Klärung ist für die Verantwortlichen nicht nötig. Diese Vorgehensweise ist uns sehr bekannt (siehe den beigefügten Offenen Brief). Mal wieder gibt es nur eine Meinung! Wer sich dieser Meinung nicht unterordnet, wird kaltgestellt, ausgeschlossen und diskreditiert.

Wir fordern alle Gremien unserer Gewerkschaft ver.di auf, dafür zu sorgen, dass der BGV-Beschluss zurückgenommen bzw. für ungültig erklärt wird, weil wir als Gruppe „ver.di aktiv“ im Rahmen der Satzung und aller anderen Richtlinien gehandelt haben.

Wir sind alle Mitglieder in ver.di, haben verschiedene andere ehrenamtliche Funktionen innerhalb von ver.di und wollen unsere Gewerkschaftsarbeit fortsetzen. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen gegen die Urheber dieses „Beschlusses“ in Erwägung gezogen werden. Denn es ist dieser Beschluss, der gegen die Satzung von ver.di und alle demokratischen Prinzipien verstößt.

Wir als Gruppe „ver.di aktiv“ sind bereit, zur Klärung beizutragen!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen!

„ver.di aktiv“ Basisgewerkschaftsgruppe

Berlin, den 30.03.2015