Am14.November hat das Bundesarbeitsgericht entschieden dass Arbeitgeber vom ersten Tag einer Erkrankung an berechtigt sind, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. In den Medien gab es dazu viele Artikel und Kommentare, aber in vielen wurde leider nicht erwähnt das dies in Betrieben mit einem Betriebsrat nur mit deren Zustimmung möglich ist. Das heißt es kommt die Mitbestimmung zur Anwendung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber eine Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor dem vierten Tag nicht verlangen, es sei denn er hat das vorher mit dem Betriebsrat vereinbart. Also Fazit: Besser mit Betriebsräte und deren Möglichkeiten nutzen!