Herbert Settele
Brückenstr. 25 ½
86153 Augsburg
15.04.04
Tel. 0821/154241
Kontaktperson von „faxen dicke“ ArbeitslosenKombinat für
Selbsthilfe und Gegenwehr, eine Arbeitsloseninitiative in Augsburg und
Interessengruppe Erwerbsloser
Augsburger Allgemeine
-Lokalausgabe Stadt Augsburg-
Maximilianstr.
86150 A u g s b u r g
Leserbrief zu Ihrer Ausgabe vom 08. April 2004, S.37 „Container…“
Thema: Zwangsräumung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend erhalten Sie einen Leserbrief zum o. g. Thema mit der Bitte um kostenlosen Abdruck.
Wir wären erfreut, wenn Sie unseren Leserbrief veröffentlichen könnten.
Für Rückfragen steht Unterfertigter zur Verfügung.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Settele
für „faxen dicke“
Es kommt noch schlimmer
Als Vertreter von Arbeitslosen sagen wir, dass die Welle der Zwangsräumungen erst noch kommt und es kommt noch schlimmer.
Einige Beispiele, die uns ab 01.01.2005 ins Haus stehen:
Alg II-Bezieher werden im 1. Quartal 2005 nicht mit der rechtzeitigen Überweisung ihres
Alg II-Betrages rechnen können, da aller Voraussicht bis dahin die
Computerprogramme noch nicht vollständig installiert sind, das Wohngeld
wird ab 01.01.2005 für Allg II-Bezieher abgeschafft. Welche Regelung
für Alg II-Bezieher dann zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, steht
heute noch nicht fest, da die Entscheidung unsere auch so strebsamen
Bundestagsabgeordneten gleich welcher Partei nicht selbst treffen
wollen, sondern an die Fachbeamten, wer das auch immer sein soll,
delegiert haben.
Eine Anfrage beim Wohnungsamt der Stadt Augsburg hier wegen wurde nicht
entsprechend beantwortet. Nach unserer Kenntnis werden die
Unterkunftskosten lediglich bis zu einem halben Jahr von der Stadt
Augsburg für Alg II-Bezieher getragen, da hierfür die Kommunen
zuständig sind. Diese Frist kann die Kommune auch bis auf 1-2 Wochen
verkürzen, Wahrscheinlich erhalten dann Alg II-Bezieher einen Zuschuss
für eine Schlafstelle in einem Mehrbettzimmer, denn das Gesetz sagt
aus, Arbeitslose erhalten nur die notwendigen Unterkunftskosten
bezahlt. Wohlweislich haben unsere so verehrten Bundestagsabgeordneten
hierfür keine genaue Bestimmung getroffen.
Erst im Spätherbst 2004 wird feststehen, wie die Überforderungsklausel
bei Zuzahlungen, Praxisgebühr usw. bei Arbeitslosen gehandhabt wird.
Derzeit steht es der jeweiligen Krankenkasse frei, aus welchem Betrag
sie die Überforderungsklausel berechnet z.B. nach dem letzten
Bruttoentgelt oder nach der Höhe der Arbeitslosenhilfe.
Und zu guter Letzt werden vermutlich Kosten und Gebühren bei Sozialgerichten zum 01.01.2005 eingeführt werden.
Das heißt, Arbeitslose sind ohne jeglichen Rechtsschutz.
Welcher Langzeitarbeitslose kann schon die Kosten und Gebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht aufbringen.
Zudem stellt sich dann die Frage beim Arbeitsamt oder bei der Kommune, wie kann ein Alg II-Bezieher diese Kosten aufbringen.
Aber auch für nicht Alg II-Bezieher wird es eng. Denn das Wohngeld soll
nach Meinung der Regierungsparteien im Bundestag und der
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (SPD und PDS) im Wege des
Subventionabbaues gekürzt werden.
Arbeitslose müssen künftig jede Arbeit annehmen, sei der Stundenlohn
auch bei 1,75 Euro, da der DGB einen gesetzlichen Mindestlohn ablehnt.
Diese Liste liesse sich noch ins Unendliche verlängern, hier reicht aber der Platz bei einem Leserbrief nicht aus.
Wir bedanken uns auf alle Fälle bei der Zeitung, dass sie uns diese
Möglichkeit gewährt hat, wenigstens im Rahmen eines Leserbriefes dieses
Thema anzusprechen.