Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft – an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte – einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.
Nach seiner jetzigen Festnahme steht der Flüchtlingsaktivist unter ständiger Kontrolle, und die Möglichkeit, Telefonate zu führen, wird eingeschränkt. Außerdem wurden ihm seine Kleider abgenommen. Offiziell begründet wird diese staatliche Maßnahme mit Felix Ottos angeblicher Suizidgefährdung. Diese Diagnose kommt aus heiterem Himmel und hat offensichtlich etwas zu tun mit dem überraschenden Besuch eines Psychologen, der Felix vor Tagen darauf hingewiesen hatte, nunmehr häufiger zu ihm kommen zu wollen. Alleiniges Ziel dieser plötzlichen psychologischen „Fürsorge“ war, eine offizielle staatliche Rechtfertigung dafür zu gewinnen, Felix des letzten Restes an sowieso unerträglich eingeschränkter Freiheit zu berauben, um seine für den 25.08.2009 angesetzte Charterflug-Abschiebung nach Kamerun ohne Hindernisse durchführen und jede Form von Protest und Widerstand verhindern zu können. Dabei handelt es sich bei der geplanten Abschiebung, die nun mit hanebüchenen psychologischen „Gutachten“ legitimiert werden soll, um die mit Abstand härteste Strafe, die jemals wegen eines solchen Verstoßes, also des Verlassens eines behördlich zugeteilten Landkreises, verhängt wurde. Im Übrigen solchermaßen, dass die Anwältin Ottos nicht schriftlich zum Verfahren geladen worden war.
Felix Otto soll abgeschoben werden, obwohl er als politischer Flüchtling und Asylbewerber in Deutschland und als Aktivist von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisation in Gefahr ist, in Kamerun als politischer Oppositioneller eingestuft zu werden und damit Verfolgungen ausgesetzt zu sein.
Kamerun ist ein Staat, in dem Korruption und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind und politische GegnerInnen gewaltsam mundtot gemacht werden, indem sie willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne rechtliche Grundlage ausgesetzt werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wird massiv bedroht. MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen werden eingeschüchtert und schikaniert, Frauen und Männer werden auf Grund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert. Die Skrupellosigkeit im Umgang mit politischen GegnerInnen zeigen besonders die Vorfälle im Februar 2008, als Sicherheitskräfte mindestens 100 Menschen töteten, um Proteste gegen Preiserhöhungen sowie gegen eine Verfassungsänderung niederzuschlagen. Einige der Opfer wurden offenbar aus nächster Nähe durch Kopfschüsse ermordet. In Douala sollen Menschen unter Beschuss dazu gezwungen worden sein, in den Wouri-Fluss zu springen, wo sie ertranken. Vielen Verletzten mit Schusswunden wurde eine ärztliche Behandlung verweigert, was in einigen Fällen zum Tod der Verletzten führte. Einige Monate später wurden nach einem Gefängnisausbruch 15 Männer von Gefängniswachen und anderen Sicherheitskräften erschossen. Die Meinungsfreiheit wird in Kamerun massiv eingeschränkt. Menschen, die sich regierungskritisch äußern, laufen Gefahr, willkürlich festgenommen und aus politischen Gründen wegen Diffamierung angeklagt zu werden. Um Oppositionsmitglieder an der Abhaltung von Versammlungen zu hindern, greifen die Sicherheitskräfte zu Gewalt, willkürlichen Festnahmen und rechtswidrigen Inhaftierungen. Die Zustände in den Gefängnissen sind katastrophal. Sie sind gewöhnlich stark überbelegt und in schlechtem hygienischen Zustand. Mit einer Abschiebung nach Kamerun bringen die deutschen Behörden und Gerichte das Leben und die Sicherheit des politischen Aktivisten Felix Otto in Gefahr und machen sich schlicht der Kollaboration schuldig.
Weg mit allen rassistischen Sondergesetzen!
Die staatlich-repressive Residenzpflicht abschaffen!
Für die sofortige Freilassung von Felix Otto!
Für das Ende der Abschiebeandrohung gegen den Flüchtlingsaktivisten!
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe
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