Wie der bürgerliche Staat gegen rechts „kämpft“:
Am 4. Jahrestag des rechtsterroristischen Anschlags in Hanau, bei dem 9 Menschen mit Migrationshintergrund ermordet wurden, gingen wieder in vielen Städten Tausende auf die Straßen. Am 19. Februar 2020 tötete der 43-jährige Tobias R. Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin aus rassistischen Motiven. Dann tötete er seine Mutter und beging anschließend Selbstmord.
Der rechts- und staatspolitische Umgang mit dem Anschlag macht deutlich, dass weitere Erinnerungsarbeit umso wichtiger ist.
So kritisierte Ferda Ataman – als eine der wenigen Repräsentanten des Staates- ihrerseits Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, die Aufarbeitung des Verbrechens. Ataman erklärte, der Staat habe keine Lehren aus dem rassistischen Anschlag gezogen und spitzte sogar noch zu: „Deutschland hat darin bisher versagt“.
Ataman stellte fest, dass sich die meisten Angehörigen der Opfer des Anschlags vom Staat und den offiziellen Organisationen allein gelassen fühlten und äußerte sich wie folgt: „Staat und Behörden in unserem Land haben die Pflicht, nach einem Anschlag wie in Hanau Konsequenzen zu ziehen, damit sich solche Taten nicht wiederholen“. Bis heute gibt es noch kein zentrales Mahnmal in der Hanauer Innenstadt, das an die Opfer des Anschlags erinnert. Das hessische Innenministerium sieht ebenfalls keinen Grund darin, die Fehler der Tatnacht aufzuarbeiten und sich bei den Familien zu entschuldigen. Im Gegenteil: bereits seit Jahren kann der Vater des Täters ungestraft immer wieder die Angehörigen der Opfer belästigen. Erst vor kurzem verlangte er in einem Brief an Serpil Unvar, Mutter des ermordeten Ferhat Unvar, Schadensersatz in Höhe von 3.376 Euro. Grund seien Aufkleber, die er von seinem „Herrschaftsgut“ entfernen müsse.
Am 17. Februar wurde bei einer zentralen Demonstration den Opfern des Hanauer Anschlags gedacht, am 19. Februar fanden viele lokale Veranstaltungen statt. Die Teilnehmer trugen die Fotos der bei dem rassistischen Anschlag ums Leben gekommenen Menschen und forderten den Staat auf, die Rechte wirksamer zu bekämpfen. Umso notwendiger in einer Zeit, in der die Hetze gegen Migranten und Geflüchtete weiter zunimmt und immer wieder Hunderttausende gegen Rechts auf die Straßen gehen. Die Tatsache, dass diese Entwicklung nicht nur von der AfD, sondern auch von den anderen Parteien mitgetragen wird, heben den Stellenwert von zivilen Protesten nochmal hervor. (Beitrag übernommen von yenihayat.de)
Zwei NSU-Verfahren eingestellt
Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die auch im Verfahren gegen den NSU Nebenkläger vertreten hat, wurde mehrfach bedroht. Nach einer Abfrage der Daten ihrer Tochter auf einem Polizeicomputer durch eine Polizistin erhielt sie Drohfaxe von einer „NSU 2.0“, in der unter anderem stand, man werde ihrer 2-jährigen Tochter den Kopf abreißen. Obwohl die Anwältin Anzeige erstattete, ermittelte die Polizei die Täterin und eine rechtsextreme Chatgruppe in der Polizei. Das kam aber nicht an die Öffentlichkeit, sondern wurde erst durch Recherchen von Journalisten bekannt.
Nun wurden die Verfahren gegen zwei Polizeibeamte in dieser Sache eingestellt, da sich „kein hinreichender Tatverdacht“ ergeben habe.
Während aktuell Millionen gegen Rechtsextremismus und rechten Terror auf die Straße gehen, hat dieser Staat schon wieder Rechtsterroristen verschont. Gerade bei dem NSU-2.0-Skandal hat sich gezeigt, wie stark rechtsterroristische Gedanken und Personen in diesem Staatsapparat drin sind.