Das Streikrecht in Deutschland ist eh schon massiv eingeschränkt! Jetzt startete der Vorstand der Deutschen Bahn (DB) einen weiteren Übergriff!
Vordergründig wollte die DB den für Mittwoch angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL auf juristischem Weg stoppen. Das zuständige Arbeitsgericht hat an diesem Montag den Eilantrag der DB zurückgewiesen. Aber die Frage ist grundsätzlich, betrifft nicht allein den aktuellen GDL-Streik!
Der Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung zum Stopp des für den Zeitraum von Mittwoch bis Freitag (10. – 12. Januar 2024) ausgerufenen GDL-Streiks hatte die DB dem Arbeitsgericht Frankfurt zugestellt.
Wie bei Vertretern des Kapitals üblich, hält die DB den Ausstand selbstverständlich für total unverhältnismäßig. Noch nie hat das Kapital einen Streik für verhältnismäßig gehalten.
Außerdem – und hier geht es ans Eingemachte! – zieht sie zudem die Tariffähigkeit der GDL in Zweifel. Im Hintergrund droht zum einen das so genannte Tarifeinheitsgesetz der Ex-Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Aber die Bahn behauptet auch, dass die GDL zum Teil selbst Arbeitgeber ihrer Arbeitnehmer-Verleihfirma wäre und deshalb „nicht tariffähig“ sein könne. Hier sollte den kämpferischen GDL-Kolleg/innen einmal mehr das Streiken verboten werden – ein Hammer! Wir fordern alle DGB-Gewerkschaften, insbesondere natürlich die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft im DGB) auf, den Angriff auch auf ihr eigenes Streikrecht illusionslos zu erkennen und gegen diesen Angriff zu protestieren! Dass sie bisher dazu schweigen, passt zu ihrem Co-Management-Kurs.
Durch die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts ist dieser Angriff vorerst gescheitert. Doch die Kolleg/innen können sich auf weitere Angriffe einstellen. Daher ist Solidarität oberstes Gebot!