Zum neu gefassten § 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung.
Am Donnerstag, dem 20. Oktober 2022 ca. 23:00 Uhr(!) ließ die Bundesregierung („Ampel“) eilig und fast geheim ein neues Gesetz vom Bundestag beschießen.
Dieses droht offenkundig „Putin-Verstehern“ und anderen Kritikerinnen bzw. Kritikern des imperialistischen Kieges in der Ukraine, speziell auch der Kriegspolitik der NATO, der EU und speziell Deutschlands mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe droht. Es reicht sogar, dass man die eigene Kritik auf einer Versammlung äussert!!! Der Bundestag stimmte mit 514 Stimmen dafür („Ampel“fraktionen plus CDU/CSU!)
Ein infames Spiel!
Es ist ein infames, feiges Versteckspiel! Warum verstecken sie ein faktisches Gesetzesvorhaben vor der Öffentlichkeit, vor all den arbeitenden Menschen in Betrieben und Institutionen? Weil sie deren Wut und Hass gegen Verarmung und Krieg fürchten!
Die neuen Passagen des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) wurden in einem betrügerischen „Omnibusverfahren“ beschlossen! Das bedeutet: Am ausformulierten Tagesordnungspunkt der Bundestags-Tagesordnung war das Vorhaben nicht zu erkennen:
Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Drucksachen 20/3708, 20/4085 (Quelle: Bundestagsprotokoll)
In dieses Änderungsgesetz für das Bundeszentralregistergesetz, das angeblich „nur“ EU-Recht durchsetzen sollte (in den Europäischen Zentralregistern und damit auch hierzulande), wurde ohne jeden Sachbezug einfach ein Artikel rein geschmuggelt, der den § 130 StGB massiv verändert.
Nur der Abgeordnete Stephan Brandtner (AfD) und die Abgeordnete Canan Bayram (Grüne) redeten im Plenum überhaupt zu dieser Sache. Das ganze war in knapp 40 Minuten abgemacht! FDP, CDU, SPD und Linke(!!) gaben ihre „Reden“ nur zu Protokoll. Sie redeten nicht öffentlich, und sie redeten nicht über diese Infamie!! In ihren „Reden“ wurde praktisch nur über das Bundeszentralregistergesetz geredet, der eingeschmuggelte neue Artikel zur Änderung des § 130 StGB wurde kaum erwähnt.
Clara Bünger (Partei Die Linke) wies immerhin in einigen wenigen (geschriebenen) Worten darauf hin, dass auch das eigentliche „Zentralregister-Gesetz“ alles andere als harmlos ist und Umweltaktivist/innen und Antifaschist/innen „beeinträchtigen“ könnte. Vom neuen § 130 StGB redet bzw. schreibt auch sie kein einziges Wort.
Als einziger „Protokoll-Redner“ sagte (schrieb!) – Abgeordneter Lieb (FDP) ein paar zustimmende Worte zum neuen §130.
Es ist eine Schande für den Bundestag, eine Schande für die Ampelparteien und auch für die Linke, dass nur der AfD-Hardliner Brandtner öffentlich machte, was für ein Betrug da gerade im Plenum abging. Hätte man etwas Ehrliches gewollt, warum dann das Versteckspiel und die Geheimhaltung?
Etwas Ehrliches? Was ist gemeint?
Canan Bayram (Grüne) versuchte, die Verschärfung als die Umsetzung der Parole „Es gibt kein Recht auf Nazipropagnda“ zu verkaufen. Aber dafür hätte der § 130 StGB auch in der alten Fassung gereicht, es hätte nur den Verfolgungswillen des bürgerlichen Staates und seiner Justiz gegen Nazipropaganda, Holocaustleugnung, Nazi-Banden und -Parteien bedurft! Also, Frau Bayram und alle anderen „Ampel-Koalitionäre“, warum dann diese Geheimhaltung, warum dann keine offene, ehrliche Debatte?
Gesetz unter Kriegsbedingungen!
Die neuen Bestimmungen gehen aus von der aktuellen Kriegssituation, ohne sie offen zu nennen, stellen aber „das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosung“ von Handlungen bzw. Straftaten gemäß der Paragrafen (§§) 6 bis 12 des so genannten Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) unter Strafe: Mit bis zu 3 Jahren Knast(!!!) bzw. Geldstrafe. Worin die Straftaten nach §§ 6 bis 12 VStGB bestehen, steht im Gesetzestext nicht drin, das muss man schon selber nachschlagen.
Mit den §§ 6 – 12 VStGB sind gemeint:
§ 6 Völkermord
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
§ 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte
§ 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme
§ 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
§ 12 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung
Merkwürdig – gerade jetzt! Es ist „einfach“: Man will öffentliche Meinungsäußerungen über Russland, die nicht der offiziellen Kriegspropaganda entsprechen, massiv bedrohen und Menschen, die nicht in die Kriegs- und Russlandhetze einstimmen, einschüchtern. Wenn man z.B. bezweifelt, ob alles stimmt, was NATO, Bundesregierung und die ukrainische Regierung behaupten – fiele das dann unter den neuen Paragrafen??
Und – dazu braucht man angesichts der Staatsreligion Antikommunismus in diesem Land wenig Phantasie – stehen irgendwann auch Meinungen zum Sozialismus in der Sowjetunion und anderen Staaten und – wir warten nur drauf – zum Abwehrkrieg der Sowjetunion gegen den faschistischen deutschen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion während des zweiten Weltkriegs, gegen den Großen Vaterländischen Krieg unter Strafe.
Bis zu drei Jahren Haft! Wer bitte definiert im Übrigen, was das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen denn konkret sein soll?
Ein flagranter Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit! Auch auf die der Arbeiterklasse und des gesamten Volkes! Deshalb dieses üble, öffentlichkeitsscheue Vorgehen im Bundestag!
So wenig der FDPler Lieb in seiner zu Protokoll gegebenen „Rede“ auch dazu sagte: Hier wurde er deutlich. Zitat (alles im Bundestagsprotokoll nachzulesen!):
„Mit der ergänzenden Regelung in § 130 StGB, die dem Gesetz angefügt ist“ [nett ausgedrückt!], „verdeutlichen wir auch noch einmal, dass wir das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in keinster Weise dulden. Dies wird nunmehr explizit unter Strafe gestellt – ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten„
Ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten! Deutlich! Auch hier würde uns Karl Liebknecht problemlos aufklären können, was das heißen kann! Man bereitet sich auf immer heißere Zeiten vor.
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