Nachdem es in den Tarifverhandlungen vom 11.und 12.April zu keiner Annäherung gekommen war, rief Verdi zu massiveren Warnstreiks auf. So kam es an drei Flughäfen (Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn) zwischen dem 19.04. und 22.04. zu enorm starken Warnstreiks der Arbeiter/innen aus der Luftsicherheit der privaten Sicherheitsunternehmen. Diesmal rief Verdi die Kolleg/innen zu mehrtätigen Warnstreiks auf, diese haben am Kölner Flughafen z.B. von Mittwoch bis Freitag angedauert. Die Teilnahme der Beschäftigten aus der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle, Frachtkontrolle und aus dem Servicebereich war enorm. Arbeiter/innen aus Betrieben wie z.B. DSW, Securitas, Klüh-Security und Kötter nahmen zahlreich teil. Die Auswirkungen auf Flüge und insgesamt für die Flughäfen war massiv. Hunderte Flüge sind ausgefallen, allein am Kölner Flughafen sind knapp 120 Flüge gestrichen worden. Somit hat die Gewerkschaft den Druck in der Tarifauseinandersetzung deutlich erhöht, und ist wohl auch bereit, die Streiks nochmal zu erweitern falls es Ende April zu keinem ordentlichen Angebot kommt. Am 27. und 28.April sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Am 11.und 12.April kam es zu keiner Einigung in der letzten Verhandlung. „Die Arbeit an Flughäfen muss attraktiver werden, um die Luftsicherheitsfachkräfte halten und neue gewinnen zu können, um längere Wartezeiten für Urlaubsreisende zu vermeiden“, so in einer Erklärung der Verdi Tarifkommission.
Interessant ist das die Kolleg/innen standhaft wie eine Mauer hinter den Forderungen der Gewerkschaft stehen. Bemerkenswert war, dass es wiederholt zu einem gemeinsamen Streiktag der EVG für die Bahn und den Luftsicherheits-Beschäftigten an den Flughäfen gekommen ist. Das ist genau die Antwort, die die Arbeitgeberseite und das Kapital brauchen, und zwar die geballte vereinte Kraft der Arbeiter/innen für bessere Arbeitsbedingungen.
Hintergrundinformationen zum Tarifkonflikt (Entnommen aus www.luftsicherheit-nrw.de):
Verdi fordert für die Luftsicherheitsbeschäftigten eine angemessene Bezahlung für Arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten. Die Zuschläge wurden seit 2006 nicht mehr verbessert und seit 2013 wird über eine Erhöhung immer wieder verhandelt. Zuletzt wurde Anfang 2019 vereinbart, die Verhandlungen dazu fortzusetzen. Sie wurden im Januar 2020 mit folgenden Forderungen aufgenommen und im Februar 2020 fortgesetzt:
- Zuschlag für Überstunden 30%, ab der 1. Stunde, die über die individuelle arbeitsvertragliche monatliche Arbeitszeit hinausgeht;
- Zuschlag für Sonntagsarbeit 50%, der auch für die Arbeit am Montag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Sonntag begonnen hat;
- Zuschlag für Feiertagsarbeit 125%, der auch für die Arbeit nach einem Feiertag
von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Feiertag aufgenommen wurde; - Zuschlag für Samstagsarbeit 25%;
- Zuschlag für Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag 125%;
- Zuschlag für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr 125%;
- Zuschlag für Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember 150%.
Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen (Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) soll immer der höchste Zuschlag gezahlt werden.
- Zuschlag für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr 25% und von 0 bis 4 Uhr 40%, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr begonnen hat. Nachtzuschläge sollen zusätzlich zu den anderen Zuschlägen gewährt werden.
C.Kartal/Arbeit-Zukunft