Covid-19 – gleiche Rechte für alle?

Am 22. September 2021 haben die Gesundheitsminister der Länder gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister beschlossen, dass ab 1.11.21 im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht gegen Covid-19 geimpfte Personen keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben.

Das ist eine deutliche Benachteiligung der noch nicht gegen Corona Geimpften. Bei einer tatsächlichen Erkrankung gilt zwar die Lohnfortzahlung weiter, jedoch nicht für die Zeit, in der die Quarantäne angeordnet wird.

Wir sind gegen diese Benachteiligung von nicht geimpften Personen. Zwar sind wir der Ansicht, dass eine Impfung gegen Covid19 sinnvoll ist, um sich selbst vor der Krankheit zu schützen, aber wir sind dagegen, dass Menschen, die aus aus welchen Gründen auch immer, sich nicht impfen lassen möchten, so unter Druck gesetzt werden.

Es geht nämlich noch weiter. Um festzustellen, ob für einen Beschäftigten die staatliche Entschädigung gezahlt wird oder nicht, besteht in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht des/der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Das greift stark in die Persönlichkeitsrechte ein.

Mit solchen Ausnahmeregelungen wird die Spaltung innerhalb der Bevölkerung weiter vertieft.

Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die alle Corona-Maßnahmen als „Teufelszeug“ abtun.

S.N.