Alassa Mfouapon Foto: AZ
Update!
Am 30.4.2018 will die Polizei aus der LEA in Ellwangen (Baden Württemberg) einen Geflüchteten aus Togo abschieben. Solidarisch und gewaltfrei protestieren Mitbewohner dagegen. Die Polizei unterlässt zunächst die Abschiebung, aber …
diese elementare Solidarität wird sofort als Gewalt diffamiert, es drohe ein „rechtsfreier Raum“, so Grün-Schwarz in Stuttgart. Am 3. Mai erfolgt nachts ein martialischer Einsatz hunderter Polizisten mit Hunden in der LEA Ellwangen, Flüchtlinge werden verletzt und gedemütigt. Der Geflüchtete aus Togo wird abgeschoben.
Mit vielen anderen stellt sich der auch in der LEA Ellwangen untergebrachte Alassa Mfouapon, Flüchtling aus Kamerun, öffentlich gegen die Hetze, organisiert mit Freunden am 9. Mai 2018 eine Pressekonferenz und Demonstration in Ellwangen. Er wird zum Symbol des Protestes gegen Rassismus und Abschiebungen. Aber, zynischer Weise, am Weltflüchtlingstag, 20. Juni 2018, wird er wie ein Schwerverbrecher aus der LEA abgeführt und nach Italien abgeschoben – menschenunwürdig, widerwärtig!
Er und seine Unterstützer/innen – bis heute im Freundskreis Flüchtlingssolidarität organisiert – kämpfen weiter bis heute. Alassa ist längst zurück in Deutschland, hat seinen Aufenthalt einigermaßen konsolidieren können, macht eine Ausbildung als Mediengestalter, noch aber ist sein Asylverfahren von der BAMF nicht entschieden, noch ist er nicht sicher.
Er klagt gegn das Land Baden-Württemberg, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten, das die Gesetzwidrigkeit des brutalen Polizeieinsatzes im Mai 2018 feststellt. Er hat bereits der AfD-Hetzerin Alice Weidel gerichtlich verbieten lassen, ihn als gewalttätigen Rädelsführer zu verleumden
Am Donnerstag 18. Februar 2021, 10:00 Uhr, verhandelt das Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5 im Saal 5 (1. Stock) Alassas Klage. Wir rufen zusammen mit Alassa, zusammen mit solidarischen Unetrstützerinnen und Unterstützern auf zur Soli-Kundgebung ab 8:45 Uhr vor´m Gericht. Um 9:45 Uhr soll es eineSoli-Demo geben. Auf Grund der „Corona“-Einschränkungen können nur sehr wenige Zuschauer in den Verhandlungssaal.
Trotz alledem: Unterstützen wir diesen kraftvollen internationalistischen Kämpfer, stärken wir ihm solidarisch den Rücken!
Arbeit Zukunft dokumentiert die Presseerklärung, die Alassa Mfouapons Rechtsanwälte, Roland Meister & Partner, Essen, zur Verhandlung herausgegeben haben:
12. Februar 2021
Mündliche Verhandlung beim VG Stuttgart im Klageverfahren wegen des Polizeieinsatzes im Mai 2018 im Flüchtlingslager Ellwangen: 18. 02. 2021
Am 18.02. verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart …über die Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden – Württemberg. Er hatte diese vor fast zweieinhalb Jahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) und bei seiner rechtswidrigen Abschiebung am 20. Juni 2018 erhoben. (Aktenzeichen: 1 K 9602/18)
Anlass der Polizeieinsatzes am 03.05. war die versuchte Abschiebung eines Togolesen, die einige Tage vorher am friedlichen Protest der LEA-Bewohner/innen scheiterte. Die erfolgreiche Solidarität wurde angesichts der EU-weiten reaktionären Flüchtlingspolitik über Deutschland hinaus als eine große Ermutigung angesehen. Dagegen verbreiteten demagogisch und als Rechtfertigung für die Verschärfung von Asylgesetzen Vertreter der Landes- und Bundesregierung sowie rassistische und faschistische Kräfte – so der AfD -, die Flüchtlinge hätten Polizeibeamte verletzt, massive Gewalt ausgeübt und es habe sich ein „rechtsfreier Raum“ entwickelt, der unter keinen Umständen hingenommen werden könne.
Tatsächlich war der selbstorganisierte Protest der Flüchtlinge in vollem Umfange durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und zu jedem Zeitpunkt friedlich. In einer Art Strafaktion drangen am 03.05.2018 über 500 Polizist/innen in die LEA Ellwangen am frühen Morgen ein und durchsuchten die Zimmer der Flüchtlinge, auch mit Sondereinheiten und Polizeihunden. Aggressiv wurden 40 unverschlossene Türen eingetreten und beschädigt. Die maskierten Einheiten verbreiteten unter den Flüchtlingen Angst und Terror, die teils zuerst glaubten, es handele sich um einen faschistischen Überfall. In keinem Fall wurden die erforderlichen richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse vorgelegt.
Alassa Mfouapon war im Mai 2018 Sprecher des Anliegens der Flüchtlinge in Ellwangen und wurde exponierter Kritiker der polizeilichen Großrazzia. Wenige Tage nach diesem Vorfall organisierte er eine friedliche Protestdemonstration in Ellwangen mit. Deren Losung „Viel wurde über uns geredet. Jetzt reden wir. Wir sind Flüchtlinge – keine Kriminellen“. Als Reaktion hierauf wurde er am 20. Juni 2018 durch die Polizei aus der LEA abgeholt und – ohne ihm die Gelegenheit zu geben, mit seinem Rechtsanwalt zu telefonieren – abgeschoben.
Auch hier fehlte ein Gerichtsbeschluss zum Durchsuchen und Betreten seines Zimmers; er wurde massiv gefesselt, so dass er Verletzungen davontrug. Im Dezember 2018 floh er erneut nach Deutschland. Breite Solidarität und ein erfolgreiches Gerichtsverfahren verhinderten eine erneute Abschiebung. Über den damals gestellten Asylantrag hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht entschieden.
Für alle Maßnahmen unmittelbaren Zwangs der nächtlichen polizeilichen Großrazzia lagen keine Gerichtsbeschlüsse vor. Die von uns eingereichte Klage kommt daher zum Ergebnis: „Die Maßnahmen am 03.05.2018 erfolgten ohne Rechtsgrundlage und ohne richterliche Anordnung, waren willkürlich und in krassem Maße unverhältnismäßig. Gefahr im Vollzug oder eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit lagen unter keinem Gesichtspunkt vor.“ Alassa Mfouapon klagt auch, weil rechtswidrige Polizeieinsätze gegenüber Flüchtlingen bis heute keine Seltenheit sind und dabei massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) eingegriffen wird. Im Verfahren vertritt die (grün geführte!!! – Die Red.) Landesregierung weiterhin die Ansicht, dass Wohnungen von Flüchtlingen keinen Grundrechtsschutz genießen und der Polizeieinsatz am 03.05.2018 in vollem Umfange rechtmäßig war. Wir erwarten, dass seitens des Verwaltungsgerichtes eine klare Entscheidung zur Beendigung dieser rechtswidrigen Praxis der Landesregierung ergeht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird Alassa Mfouapon von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. (siehe www.freiheitsrechte.org/lea-ellwangen/). Alassa Mfouapon selbst hat als Konsequenz aus den Vorgängen den „Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI“ (www.solidaritaetinternational.de ) gegründet.
Für Fragen stehen wir zur Verfügung. Kontaktaufnahme zu den Rechtsanwälten Roland Meister und Frank Jasenski bzw. über sie zu Alassa Mfouapon: 0209/35 97 67 0
Hier findet ein Prozess von grundsätzlicher Bedeutung für den Kampf gegen den Imperialismus, speziell auch gegen den deutschen Imperialimus statt. Die Redaktion von Arbeit Zukunft ruft darum auf zur Solidarität gegen diese rassistische Unterdrückung, zu internationaler Solidarität mit geflüchteten Menschen. Sie fordert die Anerkennung von Alassa Mfouapon als Flüchtling! Asylrecht!
Sie ruft Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte, Gewerkschaften, die demokratische und antifaschistische Öffentlichkeit auf: Übt Solidarität!
Einige wichtige Links:
Wer helfen will: Freundeskreis Flüchtlingssolidarität – change.org/alassa und change.org/evakuierung
Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Flüchtllingssolidarität“