Wegen seiner Beteiligung an der Stuttgarter „Krawallnacht“ ist ein junger Erwachsener zu zweieinhalb Jahre Gefängnis verurteilt worden. Dieses Strafmaß schließt eine Bewährung aus.
Der 18jährige Auszubildende hatte sich an den Ausschreitungen in der Stuttgarter Krawallnacht am 21. Juni 2020 beteiligt und dabei bei einem Einsatzfahrzeug der Polizei mehrere Scheiben eingeschlagen. Der Sachschaden wird auf etwa 3.000 EUR beziffert.
Verurteilt wurde der junge Mann nun nach Paragraph 129a, besonders schwerem Landfriedensbruch.
Ein Urteil ohne Maß!
Der Angeklagte war umfassend geständig. Ein reuiger Angeklagter in jugendlichem Alter und überschaubarer Sachschaden: Bei aller Schwere der Vorwürfe waren alle Voraussetzungen vorhanden, dass der Angeklagte eine Strafe auf Bewährung erhält.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher auch eine Haftdauer von zwei Jahren mit Bewährung, um dem Angeklagten nicht den Weg in seine Zukunft zu verbauen. Das Gericht hob das Strafmaß jedoch soweit an, dass der Verurteilte nun ins Gefängnis muss.
Gerichtssprecherin Monika Rudolph kann in bester deutscher Tradition „keineswegs ein Exempel“ erkennen. Anwalt Marc Reschke hingegen spricht zutreffend gegenüber der Stuttgarter Zeitung von einem „Hauruck-Urteil, das sich auf andere auswirken wird“.
Und darum ging es dem Gericht wohl: Fakten schaffen für die kommenden Urteile. Dieses Muster der rechtsstaatlichen Grausamkeiten ist auch in den Hamburger Urteilen wegen der Demonstrationen zu G20 zu erkennen. Wo die Staatsmacht die deutschesten aller deutschen Werte, Ruhe und Ordnung, angegriffen sieht, geht den deutschen Gerichten jedes Maß verloren. Und diese soll nach Möglichkeit den Verurteilten langfristig Schaden zufügen, wie es an diesem jungen Mann jetzt vorgeführt wird.