Anwälte konnten Weidels Behauptungen nicht beweisen!
Am Freitag, dem 9. August 2019, fand vor dem Landgericht Hamburg die Verhandlung von Alassa Mfouapon gegen Alice Weidel (AfD) statt. Alice Weidel erschien selbst nicht. Sie schickte zwei Anwälte vor.
Der Prozess fand bei Presse und Medien starkes Interesse. Neben Vertretern von Flüchtlingsorganisationen waren Vertreter unter anderem von der Welt, der taz und vom NDR, vertreten.
Erfreulicherweise hatten rund 25 Unterstützer/innen den Weg ins Gericht gefunden. Sowohl vorher als auch im Anschluss nahmen sie an einer Kundgebung teil.
Staat behindert Alassa aktiv bei seinem Prozess!
Alassa Mfouapon wäre gerne zu der Verhandlung erschienen und seine Klage selbst vertreten. Das wurde ihm aber von Amts wegen untersagt.
Beschämend für das angeblich so demokratische Deutschland, das bei jeder Gelegenheit andere Staaten über Menschenrechte belehrt! Alassa als Kläger aber darf nicht einmal selbst seine Stimme erheben. Empörende staatliche Heuchelei, zweierlei Recht, zweierlei Maß!
Zweierlei Menschen? Menschenrechte sind unteilbar!
Wie verlief die Verhandlung?
Alassas Anwalt Frank Stierlin hatte in der Verhandlung von Weidel eine Unterlassungserklärung für ihre Aussagen gefordert, was Weidels Anwälte zurückwiesen. Die Streitparteien kamen zu keinem Ergebnis. Die Verhandlung wurde auch laut der Tageszeitung (TAZ) vertagt. Klar sei demnach, dass Weidel die Falschaussagen nicht wiederholen darf. Ob sie das allerdings in der rechtlichen Form einer Unterlassungserklärung versichert, ist noch nicht entschieden. Im Herbst solle weiter verhandelt werden.
Zum Verlauf äußerte sich Anwalt Stierlin gegenüber Rote Fahne News genauer:
„Die Gegenseite ist ziemlich defensiv aufgetreten. Beweise für die Tatsachengrundlage der Behauptung von Alice Weidel, Alassa Mfoupon sei einer der ‚Rädelsführer der Ausschreitungen von Ellwangen gewesen, wo deutsche Polizisten brutal angegriffen wurden‘, konnten sie nicht liefern.
Allerdings ist sich das Gericht noch nicht sicher, ob eine ausreichende Wertungsgrundlage gegeben ist. Als starkes Gegenargument konnten wir das Argument bringen, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die Aussage von Frau Weidel bestätigen.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 20. September gelegt. Es kann dann bereits ein Urteil geben; es kann aber auch sein, dass die Verhandlung noch einmal eröffnet wird, weil das Gericht ein von Alassa Mfouapon gegebenes Interview noch einmal genauer auswerten will.“
Die demokratische Öffentlichkeit, alle solidarischen Unterstützerinnen und Unterstützer dürften gespannt auf das Ergebnis warten.
ft
Quellen:
Rote Fahne News: https://www.rf-news.de/2019/kw32/gegenseite-konnte-ihre-behauptungen-nicht-beweisen
Taz: https://taz.de/Gefluechteter-wehrt-sich-gegen-Fake-News/!5616940/
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