Tübingen: Verfahren gegen Gewerkschafter „eingestellt“ – trotzdem kein guter Ausgang!

Das Tübinger Amtsgericht hat am 2. Januar 2019 das Verfahren gegen den DGB-Gewerkschafter Tobias Kaphegyi wegen angeblichen Abhaltens einer illegalen Versammlung eingestellt, aber nicht, weil der Staatsanwalt komplett auf dem Holzweg wäre, sondern auf Grund eines „Deals“.

An die 100 solidarische Zuschauer drängelten zu Verhandlungsbeginn, so dass das Gericht schlussendlich in den großen Schwurgerichtssaal umzog. Um 8.45 Uhr gab es vor dem Gericht eine kurze Solidaritätskundgebung. Für die vielen Unterstützer/innen war das Verfahren nach einer Flugblatt-Verteilungsaktion am Real-Supermarkt in Weilheim ein offener Angriff auf die Freiheit gewerkschaftlicher Arbeit!

Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich einen Strafbefehl über 1400 Euro erlassen, gegen den Kaphegyi Einspruch einlegte. Hintergrund: Am 13. Juli 2018 hatte Kaphegyi mit anderen Gewerkschaftern Flugblätter bei der Real-Filiale in Weilheim verteilt, um Streikende des Betriebs zu unterstützen. Anschließend habe man sich noch mit vier Kollegen für ein Foto auf eine Verkehrsinsel gestellt.

Das hatten Polizei und Staatsanwaltschaft als Versammlung gewertet, die nicht angemeldet gewesen war. Da bei einer anschließenden Kontrolle Kaphegyi seine Personalien angegeben hatte und auf die Frage nach einem Versammlungsleiter gesagt hatte, man könne ihn nehmen, hatte er den Strafbefehl erhalten.

Nach der Anhörung von vier Zeugen kam es seitens der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens. Allerdings gegen eine Geldauflage von 300 Euro, die an den Tübinger Arbeitslosentreff gehen soll und die Kaphegyi nun zahlen muss.

Das ist in keiner Weise angemessen! Der Richter sprach, um dieser Lösung Nachdruck zu verleihen, nämlich offen davon, dass er den berechtigten Anfangsverdacht einer illegalen Versammlung sehe. Ein Teilerfolg für den indiskutablen Staatsanwalt! Kaphegyi ließ sich darauf ein, obwohl er sich nach wie vor keiner Schuld bewusst ist. Das Publikum zeigte sich laut Bericht des „Schwäbischen Tagblattes“ solidarisch. Noch am Ausgang des Gerichtssaals seien 435 Euro gesammelt worden.

Kein Sieg!

Dieser Abschluss ist alles andere als ein Sieg! Schon in unserer ersten Meldung hatte Arbeit Zukunft Stellung bezogen: Es handelt sich nicht um eine „Justiz-Posse“, sondern um einen flagranten Angriff auf demokratische Rechte aller. (30.12.2018; vgl.: https://www.arbeit-zukunft.de/2018/12/30/strafbefehl-ueber-1400-euro-wegen-solidaritaet-mit-den-kaempfenden-real-kolleginnen/ )

Und wenn fünf oder sechzehn Verteiler/innen gleichzeitig anrücken und Flugblätter verteilen – es ist ihr demokratisches Recht, das niemand nehmen, geschweige denn bestrafen darf. Es mag hart sein, „Nein“ zu sagen, wenn der Richter mit einer „kostengünstigen“ Einstellung lockt. Aber hier hätte festgestellt gehört, dass jedermann jederzeit und an jedem Ort den bedrängten Kolleginnen und Kollegen von „real,-“ unangemeldet mit Flyern den Rücken stärken darf. Außerdem ist der Fall längst kein Einzelfall mehr!

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

So heißt es in Artikel 5 Grundgesetz. Hier aber beschränkt die Polizei die Freiheit der Presse und hindert andere Bürger, sich aus dem Flyer zu unterrichten!

Das gehört festgestellt. Es ist bitter, dass gerade die Gewerkschaft DGB hier keinen grundsätzlichen, sondern einen opportunistischen Standpunkt bezieht. Zur Verteidigung seiner Mitglieder und Funktionäre wäre es Pflicht für den DGB gewesen, seinen besten Justiziar abzustellen und zugleich öffentlich zu erklären, dass das Verfahren nötigenfalls bis zum EUGH durchgefochten wird.

Kommunisten machen sich keine Illusionen über das Grundgesetz und verbreiten solche auch nicht. Aber dort festgeschriebene demokratische Rechte verteidigen wir entschieden.

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