Seit sieben Jahren weigert sich das Kriegsministerium unter Ursula von der Leyen die Bundeswehrakte des NSU-Terrositen Uwe Mundlos herauszugeben.
Uwe Mundlos, einer der NSU-Terroristen, leistete seinen Wehrdienst von April 1994 bis März 1995 im Panzergrenadierbataillon 381 im thüringischen Bad Frankenhausen ab. Offensichtlich radikalisierte er sich in dieser Zeit. An einem freien Wochenende nahm er in Chemnitz an einer Rudolf-Hess-Gedenkveranstaltung teil. Bei sich trug er ein Foto von Rudolf Hess und selbst gebastelte Visitenkarten mit einem Foto von Adolf Hitler. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurde faschistisches Propagandamaterial gefunden. Ein Gerichtsverfahren endete mit einer Verurteilung.
Der Bundeswehr war all das bekannt, doch sie entfernte ihn nicht aus dem Dienst. Im Gegenteil! Er wurde befördert und erhielt beim Abschied von der Bundeswehr ein Zeugnis, in dem ihm „gute Leistungen“ attestiert wurden.
Nun hat einmal Bundeskanzlerin Merkel die vollständige Aufklärung der NSU-Verbrechen und der Zusammenhänge versprochen. Das waren Worte. In der Realität weigert sich das Kriegsministerium unter Frau von der Leyen, die Dienstakten von Uwe Mundlos an die Presse herauszugeben. 2012 hatte das „Die Welt“ beantragt. In jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erhielt „Die Welt“ im Mai 2017 vom Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht zugesprochen, die 5132(!) Seiten starke Dienstakte einzusehen. Doch Ursula von der Leyen focht das nicht an. Sie weigerte sich und ging in die nächste Instanz. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für den 28.2.19 eine erste Sitzung in dem Verfahren angesetzt. Mittlerweile ist dann rund 7 Jahre lang eine Aufklärung durch das Kriegsministerium verhindert worden.
Was haben sie zu verbergen?