In einem Ablehnungsbescheid für einen Asylbewerber, dem bei Abschiebung nach Afghanistan Blutrache droht, empfiehlt das BAMF:
„Als Kompensationsmöglichkeit wird auch aufgezeigt, dass etwa zwei Mädchen im heiratsfähigen Alter an die Gruppe des Opfers übergeben werden könnten, ohne dafür eine Brautgabe zu erhalten… Die Tötung des Ausländers ist also nicht der einzige Ausweg, die Streitigkeiten der Familien beizulegen. So ist es nach paschtunischem Gewohnheitsrecht vorstellbar…, dass zwei Frauen aus der Täterfamilie an die Opferfamilie übergeben werden.“
Das BAMF kommt so zu dem Schluss, dass dem Flüchtling in Afghanistan keine Lebensgefahr droht. Er muss halt nur zwei junge Mädchen zur Zwangsverheiratung opfern. Das nennt man die heldenhafte Verteidigung der christlich-abendländischen Grundwerte durch das BAMF! Kurioser geht es nicht! Mit absurden „Argumenten“ wird eine angeblich sichere Abschiebung möglich. Es zeigt, wie herunter gekommen und menschenfeindlich die deutsche Abschiebeindustrie geworden ist. Hauptsache weg!
Uns geht es dabei nicht um den Asylbewerber, der wohl eine Tat begangen hat, die zur Blutrache führt. Wir kennen uns auch im Gegensatz zum BAMF nicht mit dem „ paschtunischem Gewohnheitsrecht“ aus. Es zeigt aber die ganze Verkommenheit dieser Abschiebemaschinerie, dass dem Betroffenen die Übergabe von „ zwei Mädchen im heiratsfähigen Alter“ von Amts wegen angeraten wird.