Großeinsatz bei Abschiebung in Flüchtlingsheim in Donauwörth (Bayern)

Wie in verschiedenen Medien gemeldet, kam es in Donauwörth bei der versuchten Abschiebung eines Asylbewerbers aus Gambia zu einem massiven Polizeieinsatz in einem Flüchtlingsheim. Am frühen Morgen des 15. März, um 3:30 Uhr wollte die Polizei den Flüchtling, der abgeschoben werden sollte, abholen. Dem stellten sich jedoch zahlreiche Bewohner entgegen. Im Polizeibericht hieß das: „Die Maßnahmen wurden durch etwa 50 Bewohner verhindert, indem sie durch aggressives Verhalten auf die Einsatzkräfte einwirkten“. Soviel zum Polizeijargon. Jedenfalls musste zunächst die Abschiebung aufgrund des Widerstand der Heimbewohner abgebrochen werden.

Dabei ließ es die Polizei natürlich nicht bewenden. Sie rückte mit massiver Verstärkung durch Bereitschaftspolizei wieder an und nahm etwa 30 Menschen wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung fest.

Der bayerische Flüchtlingsrat nahm zu diesem brutalen Polizeieinsatz Stellung:

Gestern Nachmittag fand ab 16 Uhr ein massiver Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth statt, der bis in den Abend hinein andauerte. Laut Augenzeugen waren mindestens 200 Polizist*innen, vor allem Bereitschaftspolizei mit Helmen, Schlagstöcken und Hunden im Einsatz. Die Bewohner*innen von zwei Häusern des Geländes, wo ca. 300 Flüchtlinge aus Gambia untergebracht sind, wurden auf ihren Zimmern eingesperrt.

Die Flüchtlinge aus Gambia haben fast durchweg eine Abschiebung nach Italien im Rahmen der Dublin-Verordnung zu erwarten, sofern es den Behörden gelingt, dies innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu organisieren. Ein Versuch vor einigen Wochen, selbstbestimmt per Bahn nach Italien auszureisen, wurde von Ausländerbehörde und Polizei unterbunden. Stattdessen wurde der Bahnhof großräumig abgeriegelt und der Bahnverkehr eingestellt. Vielen wurden bislang rechtswidrig die Sozialleistungen gekürzt und keinerlei Bargeld mehr ausbezahlt. Erst die Intervention über das Sozialgericht beendete diese Praxis, das Sozialamt versichert jetzt, alle Sanktionen zurückzunehmen und den Flüchtlingen die ihnen zustehenden Sozialleistungen in voller Höhe auszubezahlen.“

S.N.