Auf den ersten Blick überrascht der Abschluss der Tarifrunde in der deutschen Metall- und Elektroindustrie ein wenig. 4,3 % Entgelterhöhung, Einmalzahlungen ab 2019 und die Möglichkeit zur zeitweiligen Herabsetzung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden mit Möglichkeiten zu einem gewissen Verdienstausgleich klingen auf den ersten Eindruck hin ganz gut. Entsprechen laut bejubelt der IG Metall-Vorstand den „Pilot“-Abschluss, der allerdings erst in den verschiedenen Tarifgebieten durchgesetzt werden muss.
Ohne die massive Kampfbereitschaft, ohne die Streikaktionen von ca. Hunderttausenden Kolleginnen und Kollegen, ohne die im Vergleich zu den „traditionellen Warnstreiks“ erstmals durchgeführten beeindruckenden 24 Stundenstreiks wäre es zu diesem Ergebnis nicht gekommen. Aber die sichtbar große Kampf- und Streikbereitschaft wurde nicht zur Urabstimmung und zum vollen Streik genutzt! Darum wurde ein im Ansatz gutes Ergebnis verdreht. Aus guten Ansätzen wurde nahezu das Gegenteil. So war es immer wieder und es wird sich immer wiederholen, solange die Mitglieder der Gewerkschaften nicht selbst die Sachen in die eigenen Hände nehmen.
Lohn und Gehaltserhöhung von 4,3%- was heißt das bei 27 Monaten Laufzeit? Es bedeutet: Mehr als zwei Jahre keine legale Möglichkeit zur Verbesserung der Löhne, zwei ein Viertel Jahre Ruhe und „Planungssicherheit“ fürs Kapital. Im Einzelnen:
Erhöhung der Entgelte
Für die Monate Januar bis März erhalten die Beschäftigten einmalig 100€, Azubis erhalten 70€. Im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung ist diese Einmalzahlung höher. Ab 01.04.18 steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen der Beschäftigten um 4,3%. 2019 gewährt der Tarifvertrag keine Erhöhung. Allerdings beginnt 2019 eine neue einmal jährlich zu zahlende Sonderzahlung, das so genannte Tarifliche Zusatzentgelt (T-ZuG).
Die IG Metall hatte 6% für 12 Monate gefordert. Damit liegt die Erhöhung auf 12 Monate runtergerechnet nur bei mageren 2,76%, rechnet man die erwähnte Einmalzahlungen hinzu, kommt auf ein Jahr gerechnet knapp 3,4% heraus. Vergleich: die Inflationsrate 2017 lag bei 1,7 %, dabei muss noch berücksichtigt werden, dass der durchschnittliche Warenkorb eines Lohnabhängigen einer wesentlich höheren Inflation ausgesetzt ist, als der gesamt-gesellschaftliche Durchschnitt. Unterm Strich bleibt pro Jahr also nicht mal 1%, bzw. 1,7 % mehr.
Wie sieht das tarifliche Zusatzgeld (T-ZuG) aus?
Das T-ZuG ist eine weitere Sonderzahlung. Sie beträgt jährlich 27,54% des Monatslohns plus ein für alle Beschäftigten identischer Festbetrag, welcher im Juli 2019 ausgezahlt werden soll. Für 2019 wurde dieser auf 400€ (Auszubildende: 200€) festgesetzt. Damit erhalten Beschäftigte mit einem Monatslohn von 3.000€ brutto ein Zusatzgeld von 1226,20€.
Allerdings hat dieser Festbetrag zwei entscheidende Haken: Er kann in jedem Betrieb in „wirtschaftlich schwierigen Zeiten“ verschoben, abgesenkt oder sogar gestrichen werden. Und er dient als Lohnabbruchhalde bei Schichtarbeitern oder Beschäftigten, die Kinder unter 8 Jahren oder Pflegefälle in der Familie betreuen, die neue tarifliche Möglichkeit nutzen wollen, ihre Arbeitszeit individuell auf 28 Stunden pro Woche zu reduzieren.
Arbeitszeitverkürzung – nicht wirklich!
Denn die IG Metall konnte sich bei der Arbeitszeitfrage keineswegs durchsetzen. Zwar erhalten theoretisch alle Beschäftigten insbesondere, die bereits genannte Schichtarbeiter bzw. Beschäftigte, die Kinder oder Pflegefälle betreuen, die Möglichkeit, individuell auf bis zu 28 Stunden pro Woche zu reduzieren. Nach maximal zwei Jahren haben sie ein Rückkehrrecht in Vollzeit – oder können erneut die Arbeitszeit reduzieren. Das ist natürlich ein gewisser Erfolg. Allerdings erhalten die Beschäftigten keinen Lohnausgleich durch die Arbeitgeber, sondern müssen die Reduzierung aus eigener Tasche bezahlen. Oder sie können das T-ZuG auch in 8 zusätzliche freie Tage umwandeln, wovon immerhin zwei der Arbeitgeber bezahlen soll.
Der Preis erschlägt den Erfolg!
Die Arbeitgeber jubeln, haben sie doch die Forderung nach bezahlter Arbeitszeitverkürzung ausgebremst. Noch heftiger: Im Gegenzug haben sie ihre Forderungen nach einer Flexibilisierung und Arbeitszeitverlängerung weitgehend durchgesetzt. Sie müssen nur maximal 10% der Beschäftigten diese „verkürzte Vollzeit“ genehmigen oder können sie ganz verweigern, falls der „Verlust von Schlüsselqualifikationen“ drohe. Viel heftiger aber: Sie haben eine Aufweichung der 35-Stunden-Woche erreicht: Bisher konnten maximal 18% aller Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche abgeschlossen werden – viele Beschäftigte arbeiteten aber trotz 35 Stunden-Verträgen bereits deutlich länger. Mit der neuen Regelung kann der Betriebsrat erst ab einer Quote von 22% überhaupt Einspruch einlegen. Nicht neu, aber nicht weniger dramatisch; Falls der Arbeitgeber „Fachkräftemangel“ nachweist, kann durch eine Betriebsvereinbarung die Quote auf 30% erhöht werden. Wenn mindestens 50% der Beschäftigten im Betrieb (EG12) über 5.500€ verdienen, kann die Quote sogar auf 50% erhöht werden. Damit soll vor allem in der technischen Entwicklung die Arbeitszeit verlängert werden.
Eine weitere Neuerung höhlt jede Arbeitszeit vollkommen aus: Die Unternhemen können selbst diese Quotenregelung noch umgehen, indem sie auf „kollektive betriebliche Arbeitszeitvolumen“ umstellen. Das ermöhlicht der neue Tarifvertrag. Alle Arbeitszeiten werden addiert und duzrch die Zahl der Beschäftigten geteilt. Möglich wird damit die Verlängerung der Arbeitszeit von z.B. drei Beschäftigten auf 40 Stunden pro Woche durch die Einstellung einer Teilzeitkraft. Der Arbeitgeberverband hat damit das Ziel der Aufweichung der 35-Stunden-Woche, die in langen Streiks bitter erkämpft wurde, erreicht.
Schönreden
Jörg Hofmann, erster Vorsitzender der IG Metall, sah im Abschluss eine Trendwende: „Dieser Tarifabschluss [markiert] eine Umkehr bei der Arbeitszeit. Viel zu lange war Flexibilität ein Privileg der Arbeitgeber. Jetzt haben die Beschäftigten erstmals verbindliche Ansprüche, sich für eine kürzere Arbeitszeit zu entscheiden – für sich selbst, für ihre Gesundheit, für ihre Familien“. Dieser Fortschritt wurde mit der Abkehr von der 35-Stunden-Woche teuer erkauft.
Die 24-Stunden-Streiks haben gezeigt, dass die Beschäftigten bereit gewesen wären, voll zu streiken. Der Erzwingungsstreik wäre möglich gewesen. Viele andere Gewerkschaftsgliederungen im DGB und Organisationen solidarisierten sich bereits. Eine tatsächliche Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich oder wenigstens eine tatsächliche, reale Rückkehr zur 35-Stunden-Woche wäre ein Signal für viele andere Tarifauseinandersetzungen gewesen.
27 Monate Laufzeit – ein weiteres Geschenk fürs Kapital!
Der Abschluss in Baden-Württemberg vertut diese Möglichkeit zum gemeinsamen Kampf für satte 27 Monate, in denen das Kapital Ruhe hat, ohne dass sie Unternehmer/innen ihrerseits die Arbeiter/innen und Angestellten selbst in Frieden ließen! Das wissen alle erfahrenen Vertrauensleute, Kolleginnen und Kollegen! Frust ist vorprogrammiert. In einer Zeit, in der die Gewinne der Unternehmen sprudeln und Arbeit ohne Ende da ist, in der Streiks also besonders wirkungsvoll sind, wird diese Waffe stillgelegt! Mehr als 2 Jahre werden die Metallerinnen und Metaller keine weitere Streikerfahrungen sammeln können, in die sie während den 24-Stundenstreiks gerade eingestiegen waren.
Konsequenzen, Kolleginnen und Kollegen!
Dieser Tarifabschluss muss in den Tarifkommissionen, aber auch im Gespräch mit KollegInnen kritisiert werden, insbesondere die Scheunentor-großen Hintertüren zur 40-Stunden-Woche und das kollektive betriebliche Arbeitszeitvolumen. Beides untergräbt die 35-Stundenwoche immer weiter. Hier liegt der Erfolg für die Gesamtmetall-Forderung „Flexibilität ja; dann aber auch nach oben!“
Stattdessen muss weiter die kollektive, für all geltende Forderung nach gesamt-gesellschaftlicher Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn und Personalausgleich auf 30 Stunden pro Woche unter den Belegschaften und darüber hinaus verankert werden.
Das müssen wir jetzt in den Auswertungen der Tarifrunde diskutieren und unsere Kritik am Abschluss genau auf diese Perspektive ausrichten.
ft