Da rasen zwei Idioten bei einem illegalen Autorennen nachts durch Köln und bringen dabei eine junge, 19jährige Frau um. In Köln werden sie verurteilt zu Strafen von zwei Jahren bzw. drei Monaten weniger, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Das oberste Bundesgericht hebt diese Strafen auf und ordnet ein neues Verfahren an, weil – nein, nicht, weil die Strafen zu niedrig sind, sondern weil sie zur Bewährung ausgesetzt sind! Man hätte den beiden Verkehrsverbrechern juristisch leicht eine viel höhere Strafe (bis zu fünf Jahren) aufbrummen können, schließlich haben sie bei ihrer Raserei den Tod von Menschen billigend in kauf genommen. Herhalten muss für das oberste Gericht aber die Befürchtung, wie sich „dies“ (die Bewährung) auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken könne.
Hatten „wir“ das nicht schon? Gehört das nicht zu den Dingen, von denen geübte Gedenkredner immer wieder behaupten, „so etwas“ dürfe sich nie wiederholen? Aber wenn sie es für ihre politischen Zwecke brauchen, dann wird das „gesunde Volksempfinden“ aus der braunen Mottenkiste wieder hervorgekramt? Es ist wohl kaum Zufall, dass dieser bemerkenswerte Entscheid des obersten Bundesgerichtes zeitlich zusammenfällt mit der Kriminalisierung demokratischer Proteste wie denen gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Wie „man“ das „gesunde Volksempfinden“ richtig anheizt, darin gibt es ja auch Erfahrungen. Demokraten, zieht Euch warm an!