Die Betriebsversammlung – wichtiges Feld der Auseinandersetzung!


Die Versammlungsfreiheit, die Redefreiheit sind nicht vom Himmel gefallen. Unsere Vorfahren haben 1848 in der Bürgerlichen Revolution in Deutschland dafür gekämpft. Deshalb müssen wir dies mühsam erkämpfte Recht nutzen und sollten es nicht vergessen, wenn im Betrieb schlecht über die Betriebsversammlung geredet wird; wenn einige sogar meinen, statt zur Betriebsversammlung zu gehen, arbeiten zu müssen.

Die Teilnahme an der Betriebsversammlung darf niemandem verboten werden, sie findet während der Arbeitszeit statt und wird mit dem Durchschnittsverdienst bezahlt.

Pro Quartal muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung durchführen (§ 45 BetrVG: Betriebsrat hat einzuberufen!) Klartext: Er muss es, es ist seine Pflicht! Dies ist eine zwingende Vorschrift und kein Betriebsrat hat das Recht eine Betriebsversammlung gegen ein Betriebsfest einzutauschen. Versammlungsfreiheit und Rederecht gegen Bratwurst und Bier – nicht mit uns.

Der Arbeitgeber kann an jeder Betriebsversammlung teilnehmen. Er muss einmal im Jahr einen Bericht über das Personal- und Sozialwesen, über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Betriebs vortragen.

Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Betriebsversammlung. Und er hat – was wenigen bewusst ist! – in der Versammlung das Hausrecht. Auch optisch kommt das zum Ausdruck: Der Betriebsrat sitzt während der Versammlung vorne am Vorstandstisch. Die Geschäftsführung hat vorne nichts zu suchen. Der Betriebsratsvorsitzende hat das Recht, wenn es sein muss, auch der Geschäftsleitung das Wort zu entziehen.

Der Betriebsratsvorsitzende eröffnet und beendet die Betriebsversammlung. Das schließt auch eine Unterbrechung der Betriebsversammlung und die Fortsetzung am nächsten Arbeitstag ein. Dies kann auch mehrfach hintereinander geschehen. Die Dauer einer Betriebsversammlung ist nicht geregelt. In besonderen Kampfsituationen, z.B. bei drohender Betriebsschließung, sind Betriebsversammlungen von mehreren Tagen möglich und haben so auch schon stattgefunden. Sie können ein wichtiges Druckmittel darstellen, da sie während der Arbeitszeit stattfinden und wie Arbeitszeit bezahlt werden müssen.

Der Gewerkschaftssekretär kann beratend an der Betriebsversammlung teilnehmen und hat Rederecht.

 

Was kann auf einer Betriebsversammlung besprochen werden?

Die Themen, die auf einer Betriebsversammlung besprochen werden können, sind (fast) nicht begrenzt. Im § 45 BetrVG werden ausdrücklich Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art genannt. Aber auch Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Integration von ausländischen Arbeitnehmern können auf der Betriebsversammlung angesprochen werden.

Kein Thema auf Betriebsversammlungen soll Wahlwerbung für eine bestimmte Partei sein. Es dürfte in diesem Spätsommer vor der Bundestagswahl interessant werden, welche Geschäftsführung Einspruch einlegt, wenn Kanzler, Minister oder Bundestagsabgeordnete auf Betriebsversammlungen sprechen. Aber dies ist ja auch kein Wunder: Alle Parteien, ob CDU, SPD, Grüne, FDP oder AfD sind dem Neoliberalismus verbunden. Bei ihnen freut sich jeder Kapitalist, wenn sie uns erklären, dass wir den Gürtel enger schnallen sollen, denn nur so können wir (sie) Exportweltmeister bleiben.

Dann kommt es auf uns, auf die ganze Belegschaft an: Es ist nirgendwo festgeschrieben, dass man solchen Typen Beifall klatschen muss. Wir können auch anders und lautstark zum Ausdruck bringen, was wir von ihnen halten.

 

Wer kann sich zu Wort melden?

Alle Arbeitnehmer des Betriebs haben Teilnahme- und Rederecht auf der Betriebsversammlung. Natürlich empfinden viele Kolleginnen und Kollegen, die sich auf einer Betriebsversammlung, vor allen Kolleginnen und Kollegen zum ersten Mal zu Wort melden, Angst vor dieser Situation. Aber dagegen gibt es Hilfe! Eine gute Vorbereitung zusammen mit klassenbewussten Kolleginnen und Kollegen, sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen absprechen und gemeinsam das richtige Thema und die richtigen Worte finden, hilft immer. Optimal ist es, wenn von Mehreren Redebeiträge zum gleichen Thema erfolgen. Dies bleibt in der Belegschaft dann auch besser im Gedächtnis. Die aktive eigene Teilnahme an der Betriebsversammlung und die Förderung der Teilnahme von Kolleg/innen – auch das ist eine wichtige Aufgabe kämpferischer Betriebsräte!

Und alle Kolleginnen und Kollegen, die planen, im nächsten Jahr für den Betriebsrat zu kandidieren, sollen sich bereits jetzt in den nächsten Betriebsversammlungen zu Wort melden. Die Kandidatenvorstellung im Frühjahr 2018 kann bereits jetzt gut vorbereitet werden. Deine Argumente, dein Gesicht, deine Stimme, deine Person werden so bereits vor der Betriebsratswahl 2018 in der Belegschaft bekannt.