Verlogenes Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD –Verbot
Karlsruher Skandal Nummer Eins: Mit höchstrichterlicher Erlaubnis darf die NPD weiterhetzen!
NPD wird nicht verboten! Das betrachten die NPD-Nazis zu Recht als politischen Sieg und als Niederlage des klagenden Bundesrats. Noch im Karlsruher Gericht bejubelten die Prozessvertreter der Nazi-Partei ihren „Sieg“, bald darauf gab es NPD-Kundgebungen (z.B. in Schwerin) und Jubelpropaganda im Internet und anderen Medien.
Karlsruher Skandal Nummer Zwei: Erlaubt trotz klar benannter Verfassungswidrigkeit!
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) unter Präsident Andreas Vosskuhle entschied einstimmig, dass die NPD tatsächlich „verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“. Sie sei aber als Partei zu unbedeutend und ein Verbot unverhältnismäßig. Statt klarer juristischer Begriffe befasst sich das BVG mit Spekulationen, wenn das BVG davon redet, die NPD habe nicht das „Potential“, deutlich stärker zu werden. Deshalb brauche es kein Verbot. Und wenn das Potential falsch eingeschätzt wurde? Das entscheiden wir später, aber dann hat die NPD sich längst den BVG-Hinweisen im Urteil angepasst und wird wahrscheinlich wieder nicht verboten.
Zweierlei Maß in Karlsruhe! Im Verbotsurteil gegen die KPD (gegründet von den unvergessenen Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg!) von 1956 reichte die angeblich verfassungsfeindliche Gesinnung der Partei aus, um sie zu verbieten, hunderte Genoss/innen einzukerkern (obwohl viele bereits in Hitlers KZs und Knästen gelitten hatten), die Organisationen und Büros der Partei durch Polizei zerschlagen zu lassen und das Parteivermögen zu beschlagnahmen.
Karlsruher Skandal Nummer Drei: NPD-Terror ist echt nicht so schlimm!
Von den Klägeranwälten klar nachgewiesene Schandtaten der NPD-Nazis gegen die Bürgerrechte von Demokraten und Antifaschisten wurden von Vosskuhle und Co. als nicht verfassungsfeindlich gewertet. Dass z. B. die NPD zum Haus eines von den Nazis bedrohten Bürgermeisters (!) demonstrierte, um ihn und seine Familie offen zu terrorisieren, wurde als verfassungskonform und als Ausübung des Verfassungsgrundsatzes der Demonstrationsfreiheit gewertet. Die Demo sei angemeldet und von der Polizei begleitet gewesen. Das oft skandalöse Verhalten von Polizei und Gerichten wird unausgesprochen gutgeheißen. Die versteckte Aussage: Vom BVG könnt ihre keine Hilfe erwarten, wenn NPD und Nazis Euch drohen.
Medien zitieren Vosskuhle, „fraglos geschehene Scheußlichkeiten (!!) seien – bis auf wenige Ausnahmen – nicht der NPD zuzurechnen Eine Atmosphäre der Angst, die geeignet erscheint, die demokratische Grundordnung zu gefährden, sei nicht zu erkennen“. D.h.: die dürfen das! Übergriffe der NPD und ihrer Sympathisanten wären deshalb kein Gegenstand für das BVG, sondern Sache der Polizei und der Gerichte. Damit billigt das BVG die berüchtigte Praxis dieser Behörden, fast jede Aktion der NPD zuzulassen, sowie das berüchtigte notorische Wegschauen der Polizei bei Naziaktionen und Nazigewalt. Das BVG verweist die Opfer genau an die Behörden, die immer schon die NPD dulden, tolerieren, ihr die Demorouten freiprügeln, bei NPD-Aktionen oft gerade die Antifaschisten brutal angreifen, einkesseln, verhaften und vor Gericht stellen. Ohne es klar auszusprechen enthält diese Argumentation die höchstrichterliche Billigung der gängigen Staatspraxis.
Karlsruher Skandal Nummer 4: Das BVG rät dem Bundestag, bestimmten Parteien die Staatsfinanzierung zu streichen.
Verlogen stellt der Zweite BVG-Senat das so dar, als gelte dieser neue Grundsatz für die als verfassungsfeindlich erkannte NPD. Soll das jetzt der Bundestag feststellen? Träfe das nur die NPD? Träfe das überhaupt die NPD? Alles abhängig von den Mehrheiten im Bundestag! Die Konsequenzen dieses „Tipps“ wären weitreichend:
Wenn der Bundestag entscheiden kann, wer verfassungsfeindlich ist, braucht es dann überhaupt noch das BVG? Streichen dann ad-hoc-2/3-Mehrheiten verhassten Gruppierungen nicht einfach ihnen laut Gesetz zustehende Gelder? Sofort bekundeten erste Abgeordnete von SPD und CDU noch am gleichen Tag großes Interesse an dieser Frage. In Wahrheit öffnet das BVG hier Tür und Tor zur Willkür! Die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, die das BVG immer stark hochhielt, demontiert sich selbst.
Die NPD bleibt erlaubt – die Freiheit für Nazis war und ist dem deutschen Staat stets lieb und teuer! Das wurde am 17. Januar 2017 in diesem „historischen Urteil“ erneut klar. Jetzt erhebt sich ein vielstimmiges Gebrabbel aus den bürgerlichen Parteien, was für tolle Möglichkeiten das neue Urteil doch böte, Nazis zu bekämpfen. Da kann man lange warten. Jagdhunde, die bisher schon nicht jagen wollten, müssten wir auch jetzt erst zur Jagd tragen. Jede Hoffnung auf diese Kräfte ist vergebens.
Das Urteil muss dagegen all die alarmieren, welche die kapitalistische Ordnung des Grundgesetzes unterdrückt, diskriminiert und in die zweite Reihe verweist: Arbeiter/innen und Angestellte, Erwerbslose, Hartz-IV-Empfänger, Rentner/innen etc., aber auch Geflüchtete und Migrant/innen… Sie brauchen breite Solidarität, starken Zusammenhalt auf Basis ihrer gemeinsamen Interessen! Wir waren und sind immer dann stark, wenn wir über Nationalität, Religion, Weltanschauung hinweg solidarisch für ein besseres Leben kämpfen. Das war und ist das Entscheidende für uns!
Aber wir erleben heute, dass einmal mehr den Nazis, den Nationalisten und Reaktionären der Weg in Karlsruhe freigeräumt wird. Nicht nur die NPD, auch die anderen reaktionären Gruppen und Parteien, speziell die AfD werden ihre Lehren aus dem Urteil ziehen.
Die Nazis, Nationalisten und Reaktionäre diffamieren und attackieren als Verrat an der Nation, an angeblich christlicher Tradition, am „eigenen Volk“, genau das, was uns stark macht: Die internationalistische Solidarität, den gemeinsamen Kampf gegen das Kapital. Gerade die Feindschaft aber gegen das ausbeuterische Kapital, weltweit wie auch in Deutschland, hat das BVG 1956 im KPD-Verbotsurteil für verfassungswidrig erklärt – dasselbe BVG, das die Hetze gegen Ausländer, Geflüchtete, gegen Antifaschisten, Linke und Kommunisten, ja sogar gegen solidarische handelnde Bürgermeister nicht verfassungswidrig findet. Einschüchterung im Namen der Nation ist OK, gemeinsamer und solidarischer Kampf um die gemeinsamen Interessen der sozial Schwachen darf in einem der reichsten Ausbeuterländer der Welt, in Deutschland, terrorisiert und angegriffen werden.
Der Nazi-Hetzer und AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag, Björn Höcke, hat die Botschaft des Urteils noch am selben Tage beherzigt: In einer Versammlung der AfD-Jugend in Dresden hetzte er am 17. Januar in offenster Nazi-Manier gegen das Gedenken an die Opfer des deutschen Faschismus und damit gegen alle Antifaschisten und Kämpfer für ein soziales solidarisches Land! Man sieht, die Saat aus Karlsruhe geht sofort auf!
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