Steffen Kalitz,Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Zentrum für Totalitarismusforschung der TU Dresden, wurde Mitte Mai von Richter Jens Maier, AfD und Mitglied des Landesschiedsgerichtes der AfD, auf Antrag der NPD per einstweiliger Verfügung verurteilt, seine in der „Zeit“ geäußerte Meinung, die NPD plane „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ und habe vor, „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben“, nicht mehr zu äußern.
Obwohl dies unüblich ist, wurde Jens Maier, AfD, als Einzelrichter für diesen Fall eingesetzt. Weder er selbst noch das Landgericht Dresden sahen eine Befangenheit als möglich an.
Eine Kuriosität dabei ist, dass Kalitz diese Thesen für das Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet hat, wo er als wissenschaftlicher Gutachter zum NPD-Verbot gehört wurde. Sein Rechtsanwalt Nabert griff an,dass der Richter einem Wissenschaftler die Verbreitung seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse verbieten will, die zudem vom Bundesverfassungsgericht angefordert worden waren. Am 10.Juni wird die Angelegenheit vor dem Landgericht Dresden verhandelt.
Dass ein AfD-Mitglied Richter sein kann, regt dabei niemand auf. Er hat nur den falschen Mann verurteilt. Ja, wäre Jens Maier Kommunist, dann wäre er sicher schon lange kein Richter mehr. Dann wäre er Verfassungsfeind. Doch in einer rechten rassistischen Partei Mitglied sein? Das ist kein Problem.
Und es war ja auch nie ein ernsthaftes Problem seit Bestehen der Bundesrepublik. Da konnten Altnazis in Bundeswehr, Verfassungsschutz, hohen Regierungsämtern arbeiten oder ein KZ-Baumeister Bundespräsident werden. Gesetze fallen nicht vom Himmel.Sie werden gemacht, auch das Grundgesetz. Und sie wurden und werden im Interesse der herrschenden Klasse gemacht. Da sind Kommunisten gefährliche Feinde, während AfD-Richter ganz gut zu diesem Staat passen.