Kaum war der Mindestlohn beschlossen, gab es die ersten Tricksereien. Eine Genossin, die ihr mageres Hartz-IV mit dem Austragen von Zeitungen und Prospekten aufbessert, hat uns darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich der Mindestlohn umgangen wird. Man gibt den Austrägern einen Stücklohn pro verteiltem Prospekt oder Zeitung. Für viele Stunden Einsatz bei jedem Wetter erhält man so nur ein Taschengeld. Wir fordern, dass auch in diesem Bereich der Mindestlohn gelten muss, der sowieso schon zu niedrig ist.