Erneut rufen wir auf: Hände weg vom Kollegen Bernd Kleinschmidt!

Das Landesarbeitsgericht hat am 26. Mai den Antrag der PS zurückgewiesen. Bernd Kleinschmidt hat gesiegt! Er muss weiter beschäftigt werden und bleibt Betriebsrat!

In Nummer 2/2015 und auf der Homepage berichtete Arbeit Zukunft, dass das Arbeitsgericht Stuttgart am 29. Januar 2015 die Kündigung gegen den Betriebsrat Bernd Kleinschmidt zurückwies, die sein Arbeitgeber, die PS Pressevertrieb-Service GmbH (kurz PS12) durchzusetzen versucht. Das war ein wirklicher Sieg der breiten Solidarität seiner Kolleg/innen und vieler anderer Kolleg/innen, auch aus anderen Branchen. (Vgl. auch http://www.arbeit-zukunft.de/index.php?itemid=2371&catid=2 und http://www.arbeit-zukunft.de/index.php?itemid=2364&catid=2)
Bernd Kleinschmidt (54) ist Betriebsratsvorsitzender in der PS 12 mit rund 150 Beschäftigten. Die PS 12 gehört dem Privat-Post-Zusteller BW-Post in Stuttgart. Besitzer der BW-Post und damit der PS12 sind die Stuttgarter Zeitung, die Stuttgarter Nachrichten und die Südwest-Medienholding, Unternehmen, die sich sonst als mega-seriös präsentieren. Hier zeigen sie ihren wahren Charakter! Wie bereits vermutet und befürchtet, wollen die Chefs und Chefinnen der BW Post die Niederlage in erster Instanz nicht hinnehmen und gehen in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart. Der Rechtsstreit mit der PS 12 geht damit jetzt in die zweite Runde.
Bernd Kleinschmidt ist also nach wie vor von der außerordentlichen („fristlosen“) Kündigung bedroht. Die BW-Post macht ihm bis heute den Vorwurf, er hätte vor dem Arbeitsgericht gelogen, um eine einstweilige Verfügung gegen seinen Arbeitgeber zu erreichen und nennt das Prozessbetrug, ein schwerer Vorwurf!
Am Dienstag, dem 26. Mai um 12:15 Uhr beginnt nun die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem LAG.
Wir rufen erneut auf, dem Kollegen Bernd Kleinschmidt unsere Solidarität zu zeigen und ihn weiter bei seinem Kampf zu unterstützen! Kommt, wenn Ihr es einrichten könnt, zum Stuttgarter LAG und stärkt Bernd den Rücken!

Nochmals der Hintergrund des Kündigungsskandals zur Erinnerung:
Obwohl seit Monaten die Dienstpläne der PS-12-Zusteller/innen bekannt waren und für einen bestimmten Tag ein zustellungsfreier Tag eingetragen war, verlangte die Geschäftsführung nun, dass an genau diesem Tag gearbeitet werden sollte. Zu solch einer Maßnahme braucht jeder Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats. Aber PS 12 behauptete frech, die geänderten Dienstpläne wären längst bekannt, der BR hätte keine Einwände erhoben, und damit sei die Geschäftsführung berechtigt, die Kollegen am ursprünglich freien Tag zur Arbeit einzuteilen. Das bestritt der Betriebsrat und verlangte die Einhaltung des freien Tages bzw. wenigstens, dass PS 12 die Zustimmung des Betriebsrats holt. Nur so hat ein Betriebsrat überhaupt die Chance, die Interessen seiner Kollegen einzubringen.
Dies verweigerte die Geschäftsführung, und die Sache ging vor Gericht. Dass Bernd Kleinschmidt dort ausgesagt hat, dem Betriebsrat seien die geänderten Dienstpläne nicht vorgelegt worden, machte die Geschäftsführung nun zum Anlass der Kündigung. Sie behauptete einfach, er hätte gelogen.
Der Betriebsrat von PS 12 hat der Kündigung seines Vorsitzenden die Zustimmung verweigert. So musste die Geschäftsführung der PS 12 gemäß Betriebsverfassungsgesetz zum Stuttgarter Arbeitsgericht, damit es die Kündigung genehmigt, was dieses aber 28. Januar 2015 ebenfalls ablehnte. Ein wirklicher Sieg für Kollegen Bernd!
Für ihn persönlich geht es um Existenz und Lohn, aber natürlich auch um seinen guten Ruf!
Bernd wird von ver.di unterstützt. Seit Gründung des Betriebsrats 2012 mussten seine 7 Mitglieder immer wieder kämpfen und sich wehren. Mehrfach musste das Arbeitsgericht angerufen werden – stets hat der der Betriebsrat gewonnen.
Ver.di schlägt nun erneut Alarm! Nehmen wir die Solidaritätsarbeit wieder auf und kämpfen wir gemeinsam mit dem Kollegen Bernd Kleinschmidt für den Sieg auch in zweiter Instanz! Bernd muss bleiben, Bernd muss Betriebsratsvorsitzender bleiben!
Solidarität hilft siegen!
An unsere Leser:
* Macht den Fall in Eurem Umfeld bekannt,
* Kommt am 26.05. 2015 zum Stuttgarter Landesarbeitsgericht (Börsenstraße 6 in 70174 Stuttgart in der Stuttgarter Innenstadt)!
* Schickt Solidaritätsresolutionen an ver.di. Zuständiger ver.di-Sekretär: christian.miska[at]verdi.de.

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