Schwarz-Rote Angriffe auf das Streikrecht!! Und DGB-Führer machen mit?!

Uneingeschränktes Streikrecht gibt es hierzulande nicht. Das Streikrecht ist alles, nur nicht frei. „Legal“ zu streiken ist eigentlich nur im Rahmen von Tarifrunden erlaubt. Spontane Streiks sind bedroht durch Abmahnungen, ja Kündigungen, sogar durch Schadensersatzforderungen. Aber das reicht den Kapitalisten noch lange nicht. Man sieht´s am Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben…

„… den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken? Um was geht’s hier eigentlich? Dass im Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, die von verschiedenen Gewerkschaften erstreikt wurden wie zum Beispiel bei der Bahn oder im Luftverkehr. Die Chefs des deutschen Kapitals und von Schwarz Rot finden Streiks kleinerer Gewerkschaften (im Beispiel Bahn die GDL) lästig: Einige Spezialisten nutzen doch schamlos ihre „Schlüsselfunktionen“ aus, um für ihre Forderungen „die halbe Wirtschaft lahmzulegen“? Man sinnt auf „Abhilfe auf unsere Kosten! Man will als Verhandlungspartner nur noch die stärkste Gewerkschaft im Betrieb akzeptieren und die kleineren ausschließen. Das bedeutet „Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip“. Kleinere Gewerkschaften haben nichts mehr zu melden, wenn die angebliche Mehrheit den Tarifvertrag abgeschlossen hat! Das heißt im Klartext: Streikverbot für die anderen! Das kann kein arbeitender Mensch hinnehmen! Hier geht’s ums Prinzip, um unser Streikrecht!

Was heißt „…Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber“? Dass die Arbeitgeber dahinter stecken, ist eh klar. Wenn der DGB jedoch mitspielen soll, müssen alle bewussten Gewerkschafter und Demokraten aufstehen! Die Chefs der IG BCE, der IG Metall und des DGB scheinen tatsächlich bereit zu sein, diesen Angriff „mit Wohlwollen, wenn nicht gar mit Zustimmung zu begleiten“, wie verdienstvoller Weise Detlef Hensche, der frühere Vorsitzende der IG Medien, warnt. (vgl. Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2014, S. 43 ff)

 

DGB-Führer reichen die Hand zur weiteren Beschneidung des Streikrechts?

Ist das Kurzsichtigkeit (so Hensche), Dummheit oder tatsächlich Komplizenschaft!? Für die Kolleg/innen an der Basis ginge der Schuss 100 Prozent nach hinten los. Denn Arbeitgeber entscheiden in den Betrieben. Sie teilen Betriebe bzw. Unternehmen ein, sie trennen Teile ab, um ihnen genehme Gewerkschaften in die Mehrheit zu hieven, sie üben massiv Druck aus, um eine Gewerkschaft, die man nicht will, zu behindern oder zu spalten. Ist der Koalitionsplan erst mal durchgesetzt, ist hier kein Euro zu schade!

Betriebsgewerkschaften gründen! Gezielt Druck zum Austritt aus einer ungeliebten Gewerkschaft ausüben!

Und plötzlich findet sich eine kämpferische Gewerkschaftstruppe in einem Betrieb in der Minderheit. Ups!? Besonders pikant: Wollte sie dann – z.B. vorm Arbeitsgericht – das Gegenteil beweisen wollen, muss sie wohl oder übel Mitgliederzahlen nennen, wenn nicht sogar Namen von Mitgliedern? Wie hat sich die „GroKo“ das wohl gedacht – bzw. die Gewerkschaftsführer, die das mittragen wollen?!

Wo Unrecht zu Recht gemacht werden soll, ist Widerstand Pflicht!

ft