Der DGB und die Hans Böckler Stiftung haben vor kurzem das 60-jährige Jubiläum der Mitbestimmung gefeiert. Vor 60 Jahren ist in der BRD das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt worden. Gründe zum Feiern für die Gewerkschaften gab es damals gar nicht. Denn die wollten mehr. Denn das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 regelte nicht mur die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Hinzu kommt, dass es dort zu einer Regelung kam, dass der Betriebsrat und die Leitung „zum Wohl des Betriebes und seiner Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gemeinwohls“ zusammenarbeiten sollten. Dies wurde damals seitens Gewerkschaft scharf kritisiert und bekämpft. Vor dem Betriebsverfassungsgesetz nach dem Faschismus kam es zu Gesetzen wie z.B. Kontrollratsgesetz und Ländergesetze. Dort gab es weitergehende Mitbestimmungsgesetze. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 war ein Rückschritt für die Arbeiterbewegung. In der Montanindustrie hingegen kam es zu einer paritätischen Mitbestimmung. Im Jahre 1951 kam es zu dem Montanmitbestimmungsgesetz, das bedeutete die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates in Montanunternehmen ab 1000 Beschäftigte.
Das Betriebsverfassungsgesetz wird von vielen Arbeitgebern als kontraproduktiv gesehen und sie scheuen es, wo es nur geht. Heutzutage gibt es immer mehr Angriffe auf die Mitbestimmung, die nicht Einhaltung der Gesetze ist leider die gängige Praxis der Arbeitgeber.
Obwohl es, wie manchmal von Arbeitgebern behauptet, in keinster Weise die Herrschaft der Arbeitgeber in Frage stellt oder geschweige denn bedroht, ist es trotzdem ein wichtiges Werkzeug, das man so gut wie möglich für den Klassenkampf nutzen sollte.
Im Großen und Ganzen ist das Mitbestimmungsmodell in Deutschland das Resultat von Niederlagen der Arbeiterklasse im Kampf für eine antikapitalistische Umgestaltung, aber ebenso war es ein Zugeständnis aus Angst vor einer Umgestaltung. Also war es ein Resultat des Klassenkampfes und ein Ausdruck der Machtverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital.
Diese Auseinandersetzungen gibt es auch heutzutage und deshalb fordern heute die Kapitalisten auch, die Mitbestimmungsgesetze, die wir haben, abzuschaffen. Man sollte als Betriebsrat und Interessenvertreter der ArbeiterInnen das BetrVG so gut wie möglich nutzen und versuchen, es zu verbessern. Hier einige Überlegungen zur Verbesserung des BetrVG: Um eine bessere, kämpferische Nutzung der Mitbestimmung zu gewährleisten, ist die Bindung des BR an das Unternehmenswohl abzuschaffen. Mitbestimmungsorgane auf allen Ebenen müssten rechenschaftspflichtig und jederzeit abwählbar sein. Jedoch muss man sagen dass die Mitbestimmung, so gut sie auch werden würde, nicht das Gesetz der Klassengegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufheben kann. Aber man kann und sollte es als ein Mittel von vielen benutzen, um einen Bruch mit den kapitalistischen Produktionsverhältnissen herbei zu führen!
Zum Feiern gibt es also wenig Gründe. Zum Kämpfen jedoch gibt es viele Gründe!