27. Oktober 2011
Ulrich Leins, Stuttgart
An
Bündnis 90 / Die Grünen
im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 12
70 173 Stuttgart
Mein Schreiben „Lügenkanzlerin Angela Merkel?“ und Ihr Schreiben vom 4. 8. 2011
Sehr geehrter Herr Schwarz,
das Projekt S 21 wurde am 27.3.2011 demokratisch abgewählt.
Die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel hat diese Entscheidung zu S 21 am 15. 9. 2010 im Bundestag vorgegeben.
Eine erneute Volksabstimmung zu diesem abgewählten Projekt (auch wenn es dabei nur um Finanzierungsverpflichtungen des Landes geht) missachtet diese Kanzlervorgabe, missachtet das Wahlergebnis, missachtet die Demokratie?
Nach Ihren Ausführungen zum Nah- , Regional- und Fernverkehr und weil auch die Regierung hinreichende verkehrliche und ökologische Gründe für einen Ausstieg aus dem Finanzierungsvertrag zu S21 sieht, hat eine verantwortungsvolle Landesregierung Grund genug, eine Beteiligung an diesem Projekt zu beenden.
Nach allen Unrechtmäßigkeiten, demokratischen Mängeln, sowie den bekanntgewordenen Lügen (Ziele, Leistungen, Kosten) und Betrügereien wäre für eine rechtsstaatliche Regierung der Ausstieg aus dem Projekt S 21 selbstverständliche Pflicht.
Dass die neue Landesregierung sich gerne mit einer Volksabstimmung schmücken möchte, sei gestattet.
Aber ein Projekt, das im wesentlichen die Stadt Stuttgart betrifft, und mit dem die meisten Bürger im Land nichts zu tun haben, ist auch aus diesem Grund für eine Landes-Volksabstimmung ungeeignet.
Nachdem als einziger Grund für S 21 die Entnahme von Mrd. aus öffentlichen Kassen für Banken, Firmen, Kapitalfonds übriggeblieben ist, kann auch eine Volksabstimmung nichts mehr verbessern.
(Murks bleibt Murks)
Dass sich Projektbefürworter für verlogene Werbeaussagen (z.B. Ausstiegskosten) aus öffentlichen Kassen bedienen dürfen, ist ein weiterer Skandal.
Die Geschäftsidee S 21 ist entlarvt, die Werbelügen sind aufgedeckt.
S 21 ist zu beenden, unabhängig davon, was eine erneute Abstimmung liefert.
Mit freundlichen Grüßen