Am 26.9.11 hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart in einem Prozess von drei entlassenen Kollegen gegen die Firma Behr entschieden, dass das Werk 8 kein eigenständiger Betrieb ist.
Das hat nach Angaben der kämpferischen Behr-Kolleg/innen, die sich nie mit den Entlassungen abgefunden haben, weitreichende Konsequenzen. Wenn das Werk 8 nur ein Teil des Betriebes Feuerbach war, dann hätte der Sozialplan den ganzen Betrieb Feuerbach erfassen müssen. Der Betriebsvereinbarung mit dem Ergänzungstarifvertrag der IG Metall, die sich nur auf das Werk 8 bezogen haben, und die Entlassungen bzw. den Übergang in die Transfergesellschaft geregelt
haben, dürfte damit die rechtliche Grundlage entzogen sein.
Selbst vor einem bürgerlichen Gericht haben die Tricks der Geschäftsleitung und der Stuttgarter IG Metall-Führung zur „sozialverträglichen“ Regelung von Entlassungen keinen Bestand.
Siehe auch frühere Berichte von uns:
Behr Stuttgart: Kämpferische Kollegen von Behr Stuttgart klagen gegen ihre Kündigung!
http://www.arbeit-zukunft.de/index.php?itemid=1652
Erster Erfolg für die Kolleg/innen von Behr Stuttgart
http://www.arbeit-zukunft.de/index.php?itemid=1676
Nach einem Bericht der Behr-Kolleg/innen