Krankenkasse verweigert notwendige Operation

 

Eine 82-jährige aus Sachsen-Anhalt ging am 3. Oktober 09 zur Kontrolle zu ihrem Kardiologen. Der stellte fest, dass ihr Herzschrittmacher wegen Generator-Erschöpfung ausgetauscht werden muss. Er meldete sie deshalb zur Operation an. Einen Tag vor der Operation erhielt die Frau einen Brief der Krankenkasse: die Übernahme der Kosten für die OP wurde abgelehnt.

Die 82-jährige ging trotzdem am nächsten Tag in die Klinik, da sie und ihre Tochter dachten, es handele sich um einen Irrtum. Die Frau lag schon auf dem OP-Bett und war vorbereitet, als sie angewiesen wurde, sich wieder anzuziehen und zu gehen, da die Kasse die Kosten nicht übernehme.

Nachdem sich der Kardiologe massiv für die alte Dame einsetzte, konnte sie noch am selben Tag im Magdeburger Marienstift operiert werden.

Henning Friebel, der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bezeichnet diesen Fall als einen „Versuch einer Rationierung“, der mit dem Tod einer Patientin hätte enden können. Die Krankenkasse hatte die Patientin aufgefordert, “ mit dem behandelnden Arzt über alternative Möglichkeiten der Behandlung “ zu sprechen. „Die Alternative zum Herzschrittmacher wäre in diesem Fall der Tod“, meinte Friebel.

„Diskussionen um Rationierungen und Priorisierungen haben uns im letzten Jahr allenthalben beschäftigt, theoretisch. Das reale Leben verläuft anders, wie dieser Fall zeigt“, so weiter Friebel.

Ironischerweise hat die Krankenkasse den Werbespruch „Ihrer Gesundheit zuliebe“. Und behauptet im Schreiben: „Gern sind wir Ihr Partner in Sachen Gesundheit.“

Dieser Vorgang zeigt, in welche Richtung unser Gesundheitswesen von den Herrschenden entwickelt wird.