Unter diesem Titel berichtete die Süddeutsche Zeitung am
06.02. über den Fall eines Bundeswehrsoldaten, dem seine Entscheidung, nicht
mit der Waffe in der Hand in den Kosovo zu gehen, teuer zu stehen kommt.
Was war geschehen? Der heute 36-jährige hatte sich als
Zeitsoldat für zwölf Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet und an der
Bundeswehr-Uni Maschinenbau studiert. Nach den Anschlägen vom 11. Sept. 2001
war ihm klar geworden, dass auf die Bundeswehr immer mehr Auslandseinsätze zu kommen
werden. Deshalb hatte er im Juni 2002 seine Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer beantragt. „Denn ich sollte nach meiner Uni-Zeit als
Leutnant eine Einheit im Kosovo führen“, sagte er der SZ.
Der Soldat wurde in erster Instanz als „KdVler“ anerkannt,
und auch, als gleich zwei Kreiswehrersatzämter gegen die Anerkennung Einspruch
erhoben hatten, in zweiter Instanz.
Schön und gut. Doch nun begannen die behördlichen Mühlen zu
mahlen.
Dem Noch-Soldaten hatte das Personalamt der Bundeswehr
anfänglich signalisiert, dass ihn der vorzeitige Ausstieg voraussichtlich
20.451,00 Euro kosten würde, die sich als Härtefall aber auf die Hälfte
reduzieren ließen. Auf Anraten seines Vorgesetzten beantragte er außerdem
unbezahlten Urlaub: Denn als Verweigerer hat man in der Truppe keinen leichten
Stand.
Er ahnte nicht, dass die Zeit ohne Geld und Sachbezüge und
ohne kostenlose truppenärztliche Versorgung 14 Monate dauern sollte. In dieser
Zeit durfte er auch nicht arbeiten. So ging ihm eine Festanstellung bei der MAN
durch die Lappen. Er lebte auf Pump. Dann der nächste Schock: Die Bundeswehr
stellte ihm 80.000 Euro für seine Studienzeit in Rechnung. Durch ein
Gerichtsverfahren reduzierte sich der Betrag dann zwar auf knapp 24.000 Euro.
Doch prompt kam die nächste Rechnung: Jetzt sollte er weitere 2.800 Euro für
„überzahlten“ Sold bezahlen.
Vor dem Verwaltungsgericht, das der Ex-Soldat angerufen
hatte, stellte sich heraus, dass der damalige Vorgesetzte gar nicht 14 Monate
Sonderurlaub hätte gewähren dürfen. Der Richter erklärte, der Urlaubs-Bescheid
sei ungültig und der Ex-Soldat hätte deshalb jetzt eigentlich Anspruch auf elf
Monate Sold-Nachzahlung. Aber Pech: Dazu hätte er fristgerecht Widerspruch
einlegen müssen – doch der ist verjährt.
Die Bundeswehr wird wohl das Verfahren gegen ihren
Ex-Soldaten gewinnen.
Fazit:
Mindestens 25.000 Euro Rückzahlung an den Staat, rund 45.000
Euro Einkommensverluste sowie etwa 10.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten sind
die „Strafe“ dafür, dass sich der Ex-Soldat nicht in die imperialistischen
Ziele der Bundesrepublik eingliedern ließ.
S.N.