Stunden verdienen Lokführer mit Zulagen z.B. für Sonntagsarbeit gerade mal
2300-2450 brutto. Bei Steuerklasse 3, ohne Kind kommen da 1700-1800 Euro netto
raus. Ohne die Zulagen wären es nur 1520-1620 Euro netto.
Dabei ist die Arbeit als Lokführer ausgesprochen schwer.
Wechselnde Schichten, Überstunden, stundenlange Konzentration und Verantwortung
für viele Menschenleben gehören dazu. Die Bahn hat „großzügig“ und
öffentlichkeitswirksam 10% mehr angeboten. Doch diese 10% sollen von noch
längeren Arbeitszeiten begleitet werden, sodass dies tatsächlich keine 10% mehr
sind.
Sich selbst gewährte der Bahnvorstand 2006 Gehälter von 16,7
Millionen Euro. Mehdorn allein kassierte 3,18 Millionen Euro. Seit 1999 stiegen
die Vorstandsgehälter bei der Bahn AG um 450%!
Mit Tricks statt mit ernsthaften Verhandlungen und
angemessenen Lohnerhöhungen sollen die Lokführer und die Öffentlichkeit verschaukelt
werden.
Der Streik der Lokführer ist berechtigt!
Doch nun will die Bahn AG mit Hilfe von Arbeitsgerichten wie
in Chemnitz das Streikrecht klein schlagen. Weil die Streiks einen hohen Schaden
anrichten würden, verbot das Chemnitzer Arbeitsgericht auf Antrag der Bahn AG
die Streiks der Lokführer im Fern- und Güterverkehr. Dort hätte es die großen
Konzerne und auch die Bahn AG wirtschaftlich besonders getroffen. Für die
kleinen Arbeiter und Angestellten, die stark den Nahverkehr nutzen, hielten die
Chemnitzer Arbeitsrichter einen Streik allerdings für zumutbar. Damit hatte die
Bahn zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
Zum einen möchte sie den Nahverkehr, der nicht so satte
Profite bringt, sowieso zusammenstreichen. Für die Profitinteressen der Bahn AG
ist der Nahverkehr tatsächlich nicht so wichtig. Zum anderen konnte sie so
versuchen, den Unmut einiger Reisender gegen die streikenden Lokführer zu
richten.
Doch nun ist Solidarität nötig!
Mit der Entscheidung der Chemnitzer Arbeitsrichter und dem
Vorstoß der Bahn AG wird das Streikrecht frontal angegriffen. Denn es ist ja
gerade der Sinn eines Streikes, die Unternehmer wirtschaftlich zu treffen. Andere
Machtmittel haben Arbeiter und Angestellte kaum. Wenn das Chemnitzer
Arbeitsgericht nun einen Streik wegen seiner wirtschaftlichen Folgen verbietet,
dann kann in Zukunft jeder Streik verboten werden!
Dabei ist das Streikrecht in Deutschland sowieso schon
eingeschränkt und reglementiert. Politische Streiks sind ganz verboten.
Wirtschaftliche Streiks sind nur im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen und
nach Ende der Friedenspflicht erlaubt. Selbst ein Streik für den Erhalt von
Arbeitsplätzen ist nach der geltenden Rechtslage verboten!
Statt den Konkurrenzkampf zwischen Transnet und GDL weiter
zu treiben, ist nun die Solidarität aller Gewerkschaften zur Verteidigung des
Streikrechts und zur Unterstützung der Lokführer für ihre berechtigten
Forderungen gefragt.
Auch die Bahnkunden und die ganze Bevölkerung sind zur
Solidarität aufgerufen. Kein Bahnkunde hat ein Interesse daran, dass Lokführer
mit Niedriglöhnen, unzumutbar langen Arbeitszeiten fahren. Statt weiterem
Sozialabbau bei der Bahn und Privatisierung der Bahn für das Kapital fordern
wir:
Verteidigt das Streikrecht!
Angemessene Lohnerhöhungen für die Lokführer!
Stoppt die Bahnprivatisierung!
Kürzung der Vorstandsgehälter bei der Bahn AG!