Im kaum
einem anderen Bereich wie bei der Entschädigung von Opfern durch Schmerzensgeld
zeigt sich so deutlich der Charakter der Justiz als Klassenjustiz.
In der
neuen Beck’schen Schmerzensgeldtabelle wird aufgelistet, was eine Beleidigung
oder eine körperliche beziehungsweise psychische Schädigung eines Menschen
kostet. Der Verlust einer Hand und eines Fußes ist in der Regel zwischen 25.000
und 30.000 Euro wert. Ein Querschnittsgelähmter kann zwischen 20.000 und
255.000 Euro zugesprochen bekommen. Ein von einer Zeitung fälschlicherweise als
„RAF-Terrorist“ Gebrandmarkter erhielt 1500 Euro Schmerzensgeld. Wird
man jedoch zu Unrecht als „Neonazi“ bezeichnet, so bekommt man 5.000
Euro.
Ein
Vorstandsvorsitzender von Mannesmann erhielt 10.000 Euro, weil der
Generalstaatsanwalt zu früh Einzelheiten aus einem Verfahren gegen ihn bekannt
gab. Noch mehr Geld erhielt eine monegassische Prinzessin, nämlich 92.000 Euro,
weil ein Regenbogenblatt ein erfundenes Interview mit ihr veröffentlicht hatte.
Weil ein anderes Regenbogenblatt die Frage stellte, „Udo Jürgens im Bett
mit Caroline?“, erhielt die Prinzessin erneut 20.000 Euro. Eine Berufsschülerin,
die im selben Blatt als leicht verführbar hingestellt wurde, bekam nur 2.500
Euro. Eine Mutter, die vier Tage illegal in Haft war, während ihre Kinder
schlecht versorgt waren, erhielt nur 766 Euro Entschädigung. Und eine Frau die
mehrfach ausgesprochen grausam vergewaltigt worden war, erhielt 6.000 Euro
Schmerzensgeld.
Diese
nackten Zahlen zeigen deutlich, was ein Mensch wert ist. Ist er adlig oder
gehört er zur Oberschicht, so ist er sehr viel mehr wert als jemand aus dem
Volk. Und Frauen schneiden bei der Klassenjustiz besonders schlecht ab.
ernst