Palästinensischer Flüchtling akzeptiert die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland nicht
Die zweite Verhandlung gegen Ahmed Sameer wegen dreimaliger Verletzung des so genannten Residenzpflichtgesetzes und wegen seines Protestes gegen die Residenzpflicht wird am Mittwoch, den 8. Dezember, im Landesgericht Erfurt, Domplatz 37, Raum 1.12 um 13.00 Uhr stattfinden. In der ersten Verhandlung war Ahmed Sameer zu einer Strafe von 150 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da Ahmed das Gesetz für ungerecht hält, hat er sich entschlossen, den Behörden keinen Pfennig für seine Bewegungsfreiheit zu zahlen. Nach Ahmeds Berufung wurde der Fall vor das Landesgericht Erfurt gebracht.
Pressemeldung von
http://www.thevoiceforum.org/ah-voicepress
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