Leserbrief: Wann schläft der Arbeitslosengeld II-Bezieher?

Laut Herrn Clement besteht die Möglichkeit, dass
ein Alg
II-Bezieher neben seiner Grundsicherung von 345,– € monatlich mit
einem „Ein-Euro-Job“ auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1000,– €
gelangt.

Wie soll dies gehen? Herr Clement und all die anderen, die
ihm alles gedankenlos nachplappern, müssen mir erklären, wie dies geschehen
soll.

Ziehen wir von dem mtl. Einkommen von 1000,– €
die
Grundsicherung von 345,– € ab, so muss der Arbeitslose 655,– € mit
einem „Ein-Euro-Job“ dazu verdienen. Dies wären somit 655
Arbeitsstunden im Monat.

Bei einer 7-Tage-Woche (7×24 Stunden) kommt man auf 168
Stunden. Nehmen wir diese 168 Stunden x 4 Wochen kommen wir auf 672 Stunden.
Somit hätte der Arbeitslose, um in 4 Wochen auf den Verdienst lt. Herrn Clement
zu kommen, noch die Möglichkeit, in Wochen 17 Stunden sich zu entspannen. So
sieht also die Arbeitswelt von Herrn Clement und seiner SPD aus.

Ach ja, ein Monat hat rechnerisch gesehen im Durchschnitt
mehr als 4 Wochen. Diese paar Stunden schenkt der Arbeitslose Herrn Clement.

Aber auch, wenn der Arbeitslose 1000,– € zu seiner
Grundsicherung (345,– €) ohne einen „Ein-Euro-Job“ dazu verdient, verbleiben
ihm, von den 1000,– € Nebenverdienst 162,45 €.

Der Rest verbleibt beim Finanzamt und bei der Agentur für
Arbeit.

Zu den „Ein-Euro-Jobs“ sei noch vermerkt: Der höchstmögliche
mtl. Zusatzverdienst beträgt hier 120,– € und wird nicht auf das Alg II
angerechnet. Gleich was man über die „Ein-Euro-Jobs“ denkt, sei die Frage
erlaubt, woher hat Herr Clement seine Rechenkünste und kennt er seine eigenen
Gesetze nicht?

Arbeit lohnt sich also. Fragt sich nur, für wen?

Herbert Settele

Anmerkung der Redaktion: Leider ist die Berechnung
im Leserbrief nicht korrekt, da zu beim ALG II zum Grundbetrag jeweils
noch Miet- und Heizkostenzuschüsse kommen.  Eine genaue
Berechnung, die die Unverschämtheit von Wirtschaftsminister Clement
entlarvt, findet man auf der Webseite der Arbeitsloseninitiative
Tacheles e.V.:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/BMWA_Propaganda.html